Städtebauförderung wird fortgesetzt
Anträge bis zum 31. Januar 2027 möglich
Auch für das Programmjahr 2028 können in Magdeburg wieder Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Die Landeshauptstadt nimmt bis zum 31. Januar 2027 Fördermittelanträge für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entgegen. Die Antragsformulare sind im Fachbereich für Stadtplanung und Vermessung erhältlich und online im unter www.magdeburg.de/stadtumbauportal verfügbar.
Die drei Förderprogramme entstanden bei einer Umstrukturierung der Städtebauförderung durch den Bund und die Bundesländer in den vergangenen Jahren. Sie ersetzen insgesamt fünf frühere Programme. Die bisherigen Fördervoraussetzungen sind bestehen geblieben und wurden durch zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen ergänzt. Dazu gehört, dass im Rahmen des Gesamtvorhabens auch Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, beispielsweise des Stadtgrüns, in angemessenem Umfang erfolgen müssen.
Fördermittel können nicht nur dafür eingesetzt werden, sondern insbesondere auch zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, zum Beispiel energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität.
Für das Programmjahr 2028 ist die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für Einzelmaßnahmen in den Gebieten Altstadt, Siedlung Reform, Stadtfeld (Ost, West), Sudenburg sowie Werder/Cracau/Brückfeld möglich.
Für die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ können Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Barleber See, Leipziger Straße, Alte und Neue Neustadt, Nord (Neustädter See, Kannenstieg) sowie Südost (Buckau, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen) beantragt werden.
Ebenfalls zum Programmjahr 2028 ist die Antragstellung im Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Neu Olvenstedt, Nord (Neustädter See, Kannenstieg), Reform (ohne Siedlung Reform) und Rothensee möglich.
Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt nach dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2021.
Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2028 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2029 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Aufnahme in die Bewilligung oder ohne Genehmigung wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.
Sollen Anträge für bisher nicht bewilligte Maßnahmen der Programmjahre bis 2026 aufrechterhalten werden, müssen diese bis zum 31. Januar 2027 für das Programmjahr 2028 mit einer entsprechenden schriftlichen Willensbekundung, aktualisierten Kosten und Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden.
Durch einen Stadtratsbeschluss ist das jährliche Antragsvolumens der Landeshauptstadt Magdeburg auf insgesamt 15 Millionen Euro aus Bundes, Landes und kommunalen Mitteln begrenzt.