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Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben
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Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben

01. Februar 2023: Die Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt ist aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wurde nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht verlängert werden.

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Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Januar
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Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Januar

23. Dezember 2022: Für Covid-19-Infizierte gelten bestimmte Regeln zur Absonderung bzw. häuslichen Isolation. Grundlage dafür ist die 3. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die ab 1. Januar in Kraft tritt. Die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage ist angeordnet, eine anschließende (Selbst-)Testung dringend empfohlen.

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Landesverordnungen enden vorerst am 7. Dezember
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Landesverordnungen enden vorerst am 7. Dezember

07. Dezember 2022: Die zuletzt geltende 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt endet am 7. Dezember und wird nicht erneuert oder ersetzt. Damit entfällt in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Fernverkehr und in medizinischen oder pflegenden Einrichtungen bleibt (Regelung des Bundes) bestehen.

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