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Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut aufgehoben

Transport von Bienenvölkern wieder möglich

Die im April erlassene Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut wurde aufgehoben. Betroffene Imkerinnen und Imker des ehemaligen Sperrbezirks können nach Beantragung einer entsprechenden Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung beim Gesundheits- und Veterinäramt ihre Bienenvölker wieder an andre Standorte transportieren.

 

Im Frühjahr war bei einem Bienenstand im Stadtteil Neue Neustadt die melde- und überwachungspflichtige Tierseuche Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Das Gesundheits- und Veterinäramt hatte deshalb einen Sperrbezirk im Umkreis eines Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

 

„Durch aufwendige Sanierungsverfahren in dem betroffenen Bienenstand konnte dort die Seuche getilgt werden“, informiert der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk. „Der Seuchenerreger wurde bei allen Nachuntersuchungen im gesamten Sperrbezirk nicht mehr nachgewiesen, weshalb die Allgemeinverfügung aufgehoben werden konnte.“

 

Aufgrund der steigenden Anzahl an Ausbrüchen der Amerikanischen Faulbrut in Sachsen-Anhalt werden Bienenhalterinnen und -halter im gesamten Stadtgebiet erneut gebeten, ihre Tierhaltungen, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg anzumelden. Zudem sollte standortfremder Honig nicht an eigene Völker verfüttert werden, um das Risiko der Erkrankung in den eigenen Tierbestand zu minimieren.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg dankt den betroffenen Imkerinnen und Imkern im aufgehobenen Sperrbezirk für ihr Verständnis, ihre Geduld und Kooperation bei der Umsetzung der amtlich angeordneten Maßnahmen.