Fachdienst Bauleitplanung
Allgemeines
Die Aufgabe des Fachdienstes Bauleitplanung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg.
Im Flächennutzungsplan wird die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Bebauungspläne enthalten konkrete Festsetzung zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Zu diesen Planungen finden umfangreiche Beteiligungsverfahren statt, bei denen sich sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange in die Planung einbringen können.
Im Fachdienst Bauleitplanung erhalten Sie Auskünfte zur Bebaubarkeit von Grundstücken.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken, wird im Fachdienst Bauleitplanung das kommunale Vorkaufsrecht geprüft. Sofern kein Vorkaufsrecht wahrgenommen wird, erteilen wir die Negativatteste, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch notwendig sind.
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Er gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.
Flächennutzungsplan, Stand: 12/2022
(Öffnen des Interaktiven Flächennutzungsplanes als Web-GIS-Applikation durch Anklicken der Karte)
Der Flächennutzungsplan im PDF-Format
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg wurde seit seiner Aufstellung im Jahre 2001 durch zahlreiche Teiländerungen immer wieder geändert bzw. angepasst. Mittlerweile stimmen die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in den diversen Stadtbereichen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen überein. Daher hat die Landeshauptstadt Magdeburg den Beschluss gefasst, den F-Plan neu aufzustellen.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin sollen Änderungen im derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes vorgenommen werden, wie z. B. Änderungen gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Bebauungsplanung.
Weiterhin soll die Anpassung des F-Planes im Wege der Berichtigung vorgenommen werden für die zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungspläne (B-Pläne), die gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB durchgeführt worden sind. Bei solchen B-Plänen ersetzt das B-Planverfahren das eigentlich notwendige Verfahren zur parallelen Änderung des F-Planes. Ein F-Planänderungsverfahren, ein gesonderter Feststellungsbeschluss und eine Genehmigung durch die obere Behörde sind somit nicht erforderlich.
Die letzte Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg ist die 22. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten« im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten«.
Die Bekanntmachung über die Genehmigung der 22. Änderung erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 /22 am 23.12.2022.
Übersicht der Änderungen im PDF-Format
Beipläne zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan enthält keine parzellenscharfen Aussagen. Daher wurden zur besseren Lesbarkeit die wesentlichen Planinhalte ergänzend zum Flächennutzungsplan in sogenannte informelle Beipläne verlagert.
Zum Flächennutzungsplan wurden insgesamt 27 informelle Beipläne erstellt mit konkretisierenden Darstellungen der einzelnen Fachinhalte oder –belange.
Soweit sich hinsichtlich einzelner Fachinhalte oder -belange ein Überarbeitungsbedarf ergibt, werden die jeweiligen Beipläne auch unabhängig von Änderungen des Flächennutzungsplanes angepasst.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg enthält folgende informelle Beipläne:
Beiplan Nr. 1 Wohnen
Beiplan Nr. 2 Gewerbe
Beiplan Nr. 3 Tourismus
Beiplan Nr. 4 Grünflächensysthem
Beiplan Nr. 5 Sportstätten
Beiplan Nr. 6 Kommunale Spielplätze
Beiplan Nr. 7 Einzelhandel und Zentrenstruktur
Beiplan Nr. 8 ÖPNV
Beiplan Nr. 9 Straßenhauptnetz
Beiplan Nr. 10 Tempo-30-Zonen
Beiplan Nr. 11 Radwegenetz
Beiplan Nr. 12 Bildung und Forschung
Beiplan Nr. 13 Kindertageseinrichtungen
Beiplan Nr. 14 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Beiplan Nr. 15 Senioreneinrichtungen
Beiplan Nr. 16 Kulturelle Einrichtungen
Beiplan Nr. 17 Technische Infrastruktur
Beiplan Nr. 18 Lagerstättenabbau
Beiplan Nr. 19 Ausgleichs- und Maßnahmeflächen
Beiplan Nr. 20 Altlastenverdachtsflächen
Beiplan Nr. 21 Ökologische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 22 Schutzgebiete und Schutzobjekte
Beiplan Nr .23 Großschutzgebiete
Beiplan Nr. 24 Technische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 25 Baudenkmale und Denkmalbereiche
Beiplan Nr. 26 Ehemalige Befestigungs- und Militäranlagen
Beiplan Nr. 27 Archäologische Kultur- und Flächendenkmale
Die Beipläne können nach telefonischer Voranmeldung zu den Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
Öffnungszeiten
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Ansprechpartner:
Genehmigte Änderungen des Flächennutzungsplanes
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02. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industriehafen", Amtsblatt Nr. 13 vom 22.01.2002
Um den Bedarf einer zusammenhängenden Sonderbaufläche bzw. einer zusammenhängenden gewerblichen Baufläche ohne Zerschneidung durch Grünflächen sicherzustellen, wurde die Änderung bzw. das ...
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03. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Reform«, Amtsblatt Nr. 49 vom 30.04.2002
3. Änderung des F-Planes - Reform
Die 3. Änderung des FNP liegt im Süden der Stadt, im Stadtteil Reform innerhalb des Geltungsbereiches des ...Mehr erfahren -
04. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Werder«, Amtsblatt Nr. 3 vom 20.01.2004
4. Änderung F-Plan Kleiner Stadtmarsch / Schleusenstrasse
Der Flächennutzungsplan, der im Änderungsgebiet der 4. Änderung am Standort "Kleiner Stadtmarsch / Schleusenstraße" auf der ...Mehr erfahren -
05. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, "Einzeländerungen im gesamten Stadtgebiet", Amtsblatt Nr. 6 vom 17.02.2004
Zahlreiche Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes waren erforderlich, um den Erfordernissen des § 1 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die Entwicklung ...
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06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Beyendorf/Sohlen«, Amtsblatt Nr. 38 vom 25.11.2004
Feststellungsbeschluss
Für die Gemeinde Beyendorf existiert ein Flächennutzungsplan, der durch den Gemeinderat am 17.09.1991 bestätigt und durch die Bezirksregierung Magdeburg am ...Mehr erfahren -
07. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Leipziger Straße (Zenit)«, Amtsblatt Nr. 21 vom 13.07.2005
7. Änderung des F-Planes , Universität / Brenneckestrasse
Die geplante Erweiterung sollte sowohl den Flächenbedarf für neue Unternehmen als auch eine zweckentsprechende ...Mehr erfahren -
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Neustadt«, Amtsblatt Nr. 27 vom 06.07.2012
10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neustadt", Neue Neustadt, Alte Neustadt
10. Änderung des F-Planes, Neustadt
Ziel des Änderungsverfahrens war die ...Mehr erfahren -
14. Änderung des Flächennutzungsplanes " Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"
14. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich",
Leipziger Straße-->
14. Änderung des F-Planes, Industrie- und Gewerbegebiet ...Mehr erfahren -
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Gartencenter Westerhüsen«, Amtsblatt Nr. 32 vom 06.11.2015
15. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Gartencenter Westerhüsen"
15. Änderung des F-Planes, Gartencenter Westerhüsen
Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot ...Mehr erfahren -
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Westerhüsen West", Amtsblatt Nr. 05 vom 16. 02.2018
17. Änderung des F-Planes "Westerhüsen West"
Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ war es, dem Entwicklungsgebot nach § ...Mehr erfahren -
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg «Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne«, Amtsblatt Nr. 28 vom 25.09.2015
18. Änderung des F-Planes "Sudenburger Wuhne"
Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und ...Mehr erfahren -
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg «Kümmelsberg West«, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016
19. Änderung des F-Planes "Kümmelsberg West"
Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen ...Mehr erfahren -
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, "Schwanstraße", Amtsblatt Nr. 14 vom 24.05.2017
20. Änderung des F-Planes "Schwanstraße"
Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg dargestellten Grünfläche ...Mehr erfahren -
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Kümmelsberg Ostseite", Amtsblatt Nr. 08 vom 24.03.2017
21. Änderung des F-Planes "Kümmelsberg Ostseite", Stadtfeld West
Mit dem Änderungsverfahren erfolgte die Umwandlung von bisher gemischter bzw. gewerblicher Baufläche ...Mehr erfahren -
22. Änderung des Flächennutzungplanes »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten«, Amtsblatt Nr. 35 vom 23.12.2022
22. Änderung Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten
Umwandlung von Grünfläche und gewerbliche Baufläche in landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünfläche und Wohnbaufläche im Parallelverfahren mit ...Mehr erfahren -
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Schöppensteg", Amtsblatt Nr. 15 vom 02.06.2017
23. Änderung Schöppensteg
Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg dargestellten Grünfläche als Wohnbaufläche. ...Mehr erfahren -
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Kirschweg/Hermann-Hesse-Straße", Amtsblatt Nr. 05 vom 16. 02.2018
24_ Änderung Kirschweg
Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche als ...Mehr erfahren -
25. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönebecker Straße/Sandbreite"
25. Änderung F-Planes "Schönebecker Straße/Sandbreite", Buckau
Umwandlung von gewerblicher Baufläche in Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Einzelhandel" im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan (B-Plan) ...Mehr erfahren -
28. Änderung des Flächennutzungsplanes «Diesdorf südlich Wendeschleife«
28. Änderung des Flächennutzungsplanes "Diesdorf südlich Wendeschleife"
Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfäche zu Wohnbaufäche und Grünfläche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. ...Mehr erfahren -
29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg", Amtsblatt Nr. 34 vom 02.12.2022
29. Änderung Buchenweg
Umwandlung von Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten in Wohnbaufläche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 430 - 1 "Buchenweg".
Stand ...Mehr erfahren -
39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg", Amtsblatt Nr. 24 vom 22.07.2022
Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Grünfläche in gewerbliche Baufläche und Grünfläche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 352-2 „Eulenberg“.
Stand des ...Mehr erfahren
Änderungen des Flächennutzungplanes im aktuellen Verfahren
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes «Logistikcenter August-Bebel-Damm«
DS0364/20 Entwurf
Bei dem zu überplanenden Gelände im Stadtteil Gewerbegebiet Nord handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, für die ...Mehr erfahren -
32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"
Übersichtsplan
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Ottersleben, eine ehemals als Kleingartenanlage genutzte Fläche für den individuellen Wohnungsbau zu entwickeln. Hierzu ...Mehr erfahren -
33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kümmelsberg Nord"
Plangrundlage zum Entwurf
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Diesdorf neues Wohnbauland zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich gewerbliche ...Mehr erfahren -
35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg"
DS0062/21 Entwurf
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine rd. 2 ha große industrielle Brachfläche innerhalb des Gewerbeparks Mittelelbe, im Stadtteil ...Mehr erfahren -
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Hammersteinweg Ostseite"
Plangrundlage zum Entwurf
Das Plangebiet repräsentiert eine innerstädtische Brache, in einem städtebaulich sensiblen Altstadtbereich zwischen Elbbahnhof und Kavalier Scharnhorst im ...Mehr erfahren -
38. Änderung des Flächennutzungsplanes »Dehmbergstraße / Eisnerstraße«
DS0305_21 Entwurf
Es besteht die Absicht, auf einer ehemals genutzten Kleingartenfläche zwischen Dehmbergstraße und Eisnerstraße im Stadtteil Stadtfeld West Wohnbauland ...Mehr erfahren -
41. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sülzeberg Süd"
Übersicht
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau auf dem ehemaligen Dimitroff-Gelände ein Urbanes Gebiet zu entwickeln.
In der Stadtratssitzung vom ...Mehr erfahren -
42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buckau West"
Übersichtsplan
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln.
Um ...Mehr erfahren -
43. Änderung des Flächennutzungsplanes "Fahlberg-List"
DS0374_24 Entwurf
Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen zu ...Mehr erfahren -
45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ökologische Solarvernetzung"
Übersichtsplan
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Westerhüsen, am Stadtrand zur Gemarkung Schönebeck Freiflächen-Photovoltaik-Solaranlagen zu errichten in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen, Flächen für ...Mehr erfahren -
46.Änderung des Flächennutzungsplanes "Albert-Vater-Straße 140"
Übersicht im Stadtteil
Das Vorhabengebiet umfasst eine Gewerbebrache von rund 0,9 ha, auf derWohnungsbau entwickelt werden soll. Hierzu erfolgte auf ...Mehr erfahren -
47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brenneckestraße"
Übersichtsplan
Es besteht die Absicht, die Brache zwischen Brenneckestraße und Walmbergweg wieder nutzbar zu machen. Gemäß Gewerbestudie 2035 handelt es sich ...Mehr erfahren -
48. Änderung des Flächennutzuunsplanes "Neubau einer Rettungswache und Neubau einer Kompetenzeinrichtung für Jugendliche"
Übersicht
Es besteht die Absicht, auf einer derzeit als landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Rettungswache und eine Kompetenzeinrichtung für Jugendliche zu ...Mehr erfahren -
49. Änderung "Unterer Hohenwarsleber Weg"
Übersicht
Das rd. 2 ha große Plangebiet befindet sich im Norden der Landeshauptstadt im Stadtteil Alt Olvenstedt in Stadtrandlage an der Straße ...Mehr erfahren
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, ruhend bzw. aufgehoben
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01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Ottersleben«
Lageplan zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
(PDF, 240 kB)
Ziel des Änderungsverfahrens war die Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft ...Mehr erfahren
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08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Herrenkrug«
Lageplan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
(PDF, 403 kB)
Ziel des Änderungsverfahrens war die Erweiterung der vorhandenen Sonder-baufläche Freizeit / ...Mehr erfahren
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09. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Südost«, Verfahren aufgehoben
Lageplan zur Aufhebung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der Stadtteile ...Mehr erfahren
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12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Gemeinsames Gewerbegebiet mit der Gemeinde Sülzetal«
Lageplan zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
(PDF, 121 kB)
Ziel des Änderungsverfahrens war es, gewerbliche Bauflächen sowie ...Mehr erfahren
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Reform«
Lageplan zur Aufhebung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
(PDF, 122 kB)
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Überprüfung von Wohnbauflächen ...Mehr erfahren
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, «Schwaneberger Weg«
Lageplan zur Aufhebung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
(PDF, 578 kB)
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, dem Entwicklungsgebot nach ...Mehr erfahren
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26. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Nordwest"
Lageplan
Stand des Verfahrens:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Satz 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen des der 26. ...Mehr erfahren
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27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohnquartier Kleiner Stadtmarsch"
Lageplan
Es besteht die Absicht, die im Stadtteil Magdeburg-Werder brachliegende Fläche zwischen dem Messeplatz und dem MDR-Funkhaus für den mehrgeschossigen ...Mehr erfahren
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30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schanzenweg"
Lageplan
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Fermersleben auf den ehemaligen Tennisanlagen, südlich des Schanzenweges eine Grundschule zu errichten.
Um das ...Mehr erfahren
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Sudenburg West"
Übersischtsplan
1. Rahmenplan “Sudenburger Wuhne”
Für die Landeshauptstadt Magdeburg besteht die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund einer anhaltenden hohen Nachfrage Wohnbauland ...Mehr erfahren
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44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemaliges RAW-Gelände"
Übersichtsplan
Das Plangebiet umfasst das Areal des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) und beinhaltet eine Fläche von ca. 26 ha, welche dem ...Mehr erfahren
Bebauungspläne
Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für ein Quartier oder Stadtgebiet. Informationen darüber, wo und wie Sie sich am Verfahren beteiligen können und ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan bereits existiert, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Ein Bebauungsplanverfahren kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das liegt an der Vielzahl der beteiligten Akteure und Akteurinnen, die am Bebauungsplan mitwirken.
Zu den wichtigsten Projekten
Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument, um Entwicklungspotentiale zu analysieren, zu planen und umzusetzen. Hier finden Sie eine Auswahl unserer aktuell wichtigsten Projekte.
Bebauungsplan 483-6 "Fahlberg-List"
Ein Zukunftsprojekt für Magdeburg - vom Chemiestandort zum klimafreundlichen Stadtquartier für alle.
Über viele Jahrzehnte prägte das Chemiewerk Fahlberg-List den
Magdeburger Süd-Osten. Jetzt erlebt es eine Transformation: Auf einer Fläche von 35 Hektar – das entspricht ca. 42 Fußballfeldern - entsteht hier ein nachhaltiges und lebenswertes Stadtquartier mit unterschiedlichen Wohntypologien und –formen, ein neues Viertel, eine Zukunftsvision.
Das Quartier soll hinsichtlich aller Lebensbereiche nachhaltig,smart, multifunktional, ressourcenschonend und familienfreundlich sein. Durch Nahversorger und Gewerbe es entstehen neue Arbeitsplätze. Durch die grüne Mitte wird eine Parklandschaft in das urbane Gebiet integriert. Davon soll auch das Umfeld profitieren, denn die markanten Sichtachsen durch den neuen Stadtteil bilden naturnahe Zugänge bis zur Elbe. Hier grenzt das Quartier auf einer Länge von 1.200 Metern an eine attraktive und lebendige Elbpromenade, welche den Elberadweg entlang des Ufers fortführt.
- 17.01.2024: Bürgerversammlung zum B-Plan Nr. 483-6 „Elb-Hafen – ehemals Fahlberg-List“ in Magdeburg Salbke / Westerhüsen sowie zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg
- Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 „Fahlberg-List"
Bebauungsplan 237-2, 2. Änderung "Zentraler Platz-Elbufer" (Prämonstratenserberg)
Im Juli 2021 hat der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss für den Prämonstratenserberg in Magdeburgs Altstadt beschlossen. Dieser sieht vor, dass eine Bebauung des Gebietes auf der Grundlage des historischen Siedlungsgrundrisses untersucht werden soll. Hierzu muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 237-2 „Zentraler Platz-Elbufer“ geändert werden.
Bereits zuvor war ein großes Interesse der Magdeburgerinnen und Magdeburger an den Plänen erkennbar. Der Fachbereich Stadtplanung und Vermessung hat daher ein groß angelegtes Beteiligungsverfahren gestartet.
Auf einer eigens eingerichteten Informations- und Beteiligungsplattform erhalten Sie alle Informationen zu Hintergründen und aktuellen Entwicklungen rund um das Projekt.
Bebauungsplan 483-5 "ehemaliges RAW-Gelände"
Es ist die Revitalisierung des circa 31 Hektar großen und langjährig ungenutzten Grundstücks des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) in der Ortslage Salbke geplant.
Ein lebendiges funktionsgemischtes Stadtquartier mit einer offenen Blockbebauung und öffentlichen Plätzen soll die ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkte vereinen. Die Planung verbindet hohe Aufenthaltsqualität mit nachhaltigem Regenwassermanagement und großzügige Bereiche für Fußgänger und Fußgängerinnen mit einem möglichst hohen Grünflächenanteil und Straßenräumen, in dem großkronige Bäume genug Raum finden. Verkehrsberuhigte Bereiche und Parkhäuser sowie die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sollen ein autoarmes Quartier ermöglichen.
- 27. Februar 2024: Bürgerversammlung in Magdeburg Salbke zum Bebauungsplan Nr. 438-5 "ehemaliges RAW-Gelände"
- Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 „Ehemaliges RAW- Gelände“
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 „ehemaliges RAW- Gelände" und Betroffenenbeteiligung
Aktuelle Beteiligungen
An der Aufstellung von Bebauungsplänen arbeitet eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren mit. Auch Sie können an der Planung mitwirken.
Hier können Sie sich über aktuelle Beteiligungen informieren und online eine Stellungahme abgeben.
Bürgerversammlungen - Beteiligung am Vorentwurf
Wir möchten Sie möglichst frühzeitig über die aufzustellenden Bebauungspläne informieren. Unser Ziel ist es, ein Meinungsbild von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger zur Planung zu erhalten. Dies geschieht in Magdeburg in aller Regel durch Bürgerversammlungen.
Informationen zu geplanten und durchgeführten Bürgerversammlungen finden Sie hier.
Öffentliche Auslegungen - Beteiligung am Entwurf
Wenn der Stadtrat dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt hat, erfolgt die Öffentliche Auslegung. Informieren Sie sich auf der Beteiligungsplattform über aktuelle Auslegungen. Sie können dort auf unkompliziertem Weg Ihre Stellungnahme online abgeben.
Über abgeschlossene Auslegungen können Sie sich zusätzlich hier informieren.
Auskunft zu Bebauungsplänen
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind in dieser Tabelle zur Einsicht hinterlegt.
Die navigationsfähige Karte gibt Ihnen eine Übersicht zu bestehenden Bebauungsplänen und hilft Ihnen bei der Orientierung. Sie können hier auch die jeweiligen Verfahrensstände der noch in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sowie die Zuständigkeitsbereiche unserer Teammitglieder abfragen.
Magdeburger Märktekonzept
Allgemeines
Die Landeshauptstadt Magdeburg verfolgt seit nunmehr 20 Jahren mit dem Magdeburger Märktekonzept eine Politik, welche der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Einzelhandels Rechnung trägt, sowie auch dem planerischen Ansatz, für möglichst breite Bevölkerungsschichten die wohnortnahe Versorgung im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld zu gewährleisten. Über eine laufende Marktbeobachtung sowie eine Bestandserfassung der GMA, (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), ist eine Abgrenzung von Nahversorgungslagen erfolgt, die eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung des Nahversorgungsnetzes in Magdeburg ermöglichen. Im Rahmen der Publikationen des Stadtplanungsamtes Nr. 87/01 Das Magdeburger Märktekonzept und Nr. 97/05 Nahversorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind diese Informationen textlich und graphisch zusammengefasst. Die Nahversorgungsanalyse beleuchtet vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Konkurrenzdrucks und des fortschreitenden Konzentrationsprozesses die Nahversorgungsmöglichkeiten für alle Stadtteile. Die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung mit den Produkten des täglichen Bedarfes wird weiterhin maßgeblich von einer restriktiven Haltung zur Genehmigung von Handelsstandorten an nicht integrierten, überwiegend auf Autokunden orientierten Standorten abhängen. Dies betrifft in erster Linie die Discounter ab 700 m² Verkaufsfläche, die zunehmend ein Interesse haben, ihre Standorte aus den Wohngebieten an die Hauptverkehrsstraßen zu verlagern.
Neben der Bewertung der vorhandenen Bestandslagen werden jedoch auch Möglichkeiten für zusätzliche Standorte aufgezeigt, die aus unserer Sicht einer Ergänzung durch weitere Märkte bedürfen. Hiermit sollen Grundlagen geschaffen werden, weitere mögliche Investitionen nach Magdeburg zu ziehen.
Das Magdeburger Märktekonzept wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben.
1. Fortschreibung/Ergänzung
1. Fortschreibung/Ergänzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.01.2008 das überarbeitete Magdeburger Märktekonzept beschlossen, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Mageburger Märktekonzept in seiner Fortschreibung soll dem Oberzentrum Magdeburg als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes dienen. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit 1991 darzustellen und zu bewerten und vor diesem Hintergrund verlässliche Empfehlungen für eine wirtschaftlich und städtebaulich verträgliche Entwicklung der Handelsstruktur bereitzustellen. Alle örtlichen und überörtlichen Akteure der Handelsentwicklung sollen verpflichtet werden, diese Entwicklung zu fördern. Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben ist das Sortiments- und Standortkonzept, welches dem Magdeburger Märktekonzept zugrunde liegt. Für die Unterscheidung der Sortimente nach ihrer Zentrenrelevanz wurde eine auf die spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Magdeburg zugeschnittene Sortimentsliste erarbeitet:
Magdeburger Liste
Zentrenrelevante Sortimente
- Nahrungs- und Genussmittel
- Drogeriewaren, Apothekerwaren
- Blumen, zoologischer Bedarf
- Oberbekleidung, Kürschnerwaren
- sonst. Textilwaren, Wolle, u. ä
- Schuhe, Leder- und Galanteriewaren, Sportbekleidung, Sportgeräte
- Haushaltswaren, Unterhaltungselektronik, optische und feinmechanische Geräte, Fotowaren, Uhren, Schmuck, Silberwaren
- Papier- und Schreibwaren, Bücher, Spielwaren, Musikalien
Nichtzentrenrelevante Sortimente
- Möbel
- Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Elektrogroßgeräte (sog. Weiße Ware, z.B. Öfen, Herde einschließlich Zubehör), Küchenstudios, Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf
- Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe, Sanitär (Keramik, Stahl, Installation),
- Badeinrichtungen, Badausstattung, Fliesen
- Werkzeuge, Maschinen, -zubehör, (elektrisch und nichtelektrisch), Eisenwaren, Holz, Holzmaterialien, Fenster, Türen, Platten, Kork, Korkplatten, Farben, Lacke, Malereibedarf, Tapeten, Gardinen, Rolläden, Rollos, Gitter
- Pflanzen (einschließlich Hydrokultur), Pflege- und Düngemittel, Torf, Erde, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, -maschinen, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer, Campingartikel
- Kraftfahrzeuge, (inkl. Motorräder, Mopeds, u.ä.), Fahrräder, Kfz-Zubehör, Fahrrad- und Motorradzubehör, Landmaschinen,
- Kohle, Mineralölerzeugnisse
- Serviceleistungen (z.B. Schlüsseldienst, Schärf- und Glasschneidedienste)
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 05.07.2012 die Ergänzung des Magdeburger Märktekonzeptes, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung insbesondere von kleinflächigen Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Märktekonzept stellt seit Beginn der 1990er Jahre die Grundlage für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im Magdeburger Stadtgebiet dar. Im Vordergrund stand bislang die Steuerung von Lebensmittelmärkten mit einer jeweiligen Verkaufsfläche ab 750 m². Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2006 wurde den Gemeinden ein neues Steuerungsinstrument zur Ansiedlung des Einzelhandels an die Hand gegeben. Mittels Aufstellung einfacher Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB können für den ansonsten unbeplanten Innenbereich ausschließlich Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 9 Abs. 2a BauGB getroffen werden.
Grundsätzlich gilt, dass der sogenannte zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken ist. Um diesen Handel in den Bebauungsplänen in sogenannten Nebenlagen nicht gänzlich auszuschließen, wurde gutachterlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine jeweilige Ansiedlung verträglich sein kann.
Zentrale Versorgungsbereiche
Zentrale Versorgungsbereiche
Die zentralen Versorgungsbereiche werden wie folgt differenziert:
Die City erfüllt als zentrale Einkaufslage sowohl gesamtstädtische als auch überörtliche Versorgungsfunktionen. Grundsätzlich sind hier im Rahmen der Angebotsergänzung alle Angebote zulässig, wenn auch der Schwerpunkt auf den zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Zur Absicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion wurde durch ein separates Innenstadtgutachten die Erweiterung der Verkaufsfläche um 30.000 m² empfohlen. Mittlerweile ist die Erweiterung des Alleecenters und der Bau des Mariettablockes realisiert. Schwerpunkt für die weitere Entwicklung ist der Blaue Bock sowie die Aufwertung des Breiten Weges.
Die Stadtteilzentren sind der City in ihrer Bedeutung nachgeordnet. Sie sollen ca. 15.000 Einwohner versorgen. Neben einem vollständigen Einzelhandelsbesatz im kurzfristigen Bedarfsbereich verfügen sie über einen ergänzenden Besatz im mittel- und langfristigen Bedarf (Bekleidung, Papier- und Schreibwaren). Hier dominieren klein- und mittelflächige Betriebe. Dienstleister ergänzen die Struktur. Die Passantenfrequenz ist hoch, wenn auch teilweise mindergenutzte Grundstücke und Ladenleerstände die Einkaufsattraktivität verringern.
Folgende Stadtteilzentren sind als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt:
- Halberstädter Straße
- Lübecker Straße
- Große Diesdorfer Straße
Als Sondergebiete mit Teilfunktionen eines Stadtteilzentrums sind festgesetzt:
- Florapark
- Bördepark
Sie sichern als autokundenorientierten Standorte die Versorgung der großen Wohngebiete im Norden und Süden der Stadt und sind in ihrer Standortwertigkeit der City nachgeordnet. Von einer Erweiterung der zentrenrelevanten Sortimente an beiden Standorten wird aufgrund der bereits bestehenden Überkapazitäten in der Landeshauptstadt abgesehen.
Nahversorgungsbereiche
Die Nahversorgungsbereiche zeichnen sich durch einen Besatz an Angeboten aus dem täglichen Bedarf aus und sollen insbesondere für die nichtmobilen und älteren Bevölkerungsgruppen die wohnortnahe Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs sichern. Der Einzugsbereich umfasst mindestens 4.000 Einwohner. Hinsichtlich der Ausstattung werden drei Typen unterschieden:
- Weist mindestens einen großflächigen Lebensmittelbetrieb auf (>800 m²)
- Vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarf, ergänzt um Sortimente aus dem mittel- und langfristigen Bedarf
- Komplementärnutzungen wie Frisör, Geldinstitut, Gastronomie, Reisebüro
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ A:
- Marktbreite/Olvenstedter Stern
- Olvenstedter Straße - Leipziger Straße
- Hanns-Eisler-Platz
- Neustädter Platz
- Hermann-Bruse-Platz
- Cracauer Straße
- Apollostraße
- Salbker Straße/Hopfenbreite
- Alt Salbke
- Beimsplatz/Spielhagenstraße
- Berliner Chaussee
- Weist einen kleineren Lebensmittel-Magnetbetrieb auf (ca. 400-800 m² Verkaufsfläche)
- Ist bezüglich seiner Lage als stabil zu bezeichnen
- Angebotsergänzungen können zur langfristige Bestandssicherung beitragen
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ B:
- Schönebecker Straße
- Agnetenstraße
- Alt Diesdorf
- Halberstädter Chaussee
- Fermersleben
- Brunnenstieg/Olvenstedter Scheid
- Holzweg
- Scheidebuschstraße
- Lemsdorf
- Weist lediglich einen Lebensmittelbetrieb mit einer Verkaufsfläche > 400 m² auf.
- Sollte ergänzt werden im Hinblick auf eine stabile, dem Umfeld angemessene Grundversorgung (Bäcker, Metzger, Obst/Gemüse, Getränke, Apotheke etc.)
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ C:
- Freiheitsplatz
- Alt Westerhüsen
2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes
Die 2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzept ist notwendig, u.a. durch die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung 2017, durch die Entwicklung im Onlinehandel und angesichts einer konstanten Nachfrage nach Erweiterung bestehender Märkte und nach neuen Nahversorgungsstandorten.
Basierend auf dem beschlossenen Märktekonzept aus dem Jahr 2007 (Beschlussnummer 1832-61(IV)08) wurde untersucht, wie sich die Handelsstruktur seitdem verändert hat und welche von den damaligen Empfehlungen umgesetzt werden konnten.
Auch haben sich bei den Einzelhandelsstandorten angebots-und nachfrageseitig Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Ziele erfordern.
Erstmalig werden in dem vorgelegten Konzept die zentralen Versorgungsbereiche parzellenscharf abgegrenzt, um bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens eine rechtssichere Grundlage zur Verfügung zu stellen.
Die Fortschreibung des Märktekonzeptes wurde eng mit der Industrie-und Handelskammer abgestimmt und bildet eine wesentliche Grundlage für die Stärkung der Landeshauptstadt als Oberzentrum für die Region, zur weiteren Entwicklung der Innenstadt als lebendiges Zentrum und für die Sicherung der Nahversorgung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt bei der Planung und Realisierung konkreter Konzepte und Maßnahmen.
Gutachterliche Empfehlungen, wie die konsequente Konzentration von zentrenrelevanten Angeboten auf die Innenstadt, Sicherung der großflächigen Anbieter mit Magnetwirkung, höherwertige Positionierung der Innenstadt, Aufwertung der Stadteilzentren und Konzentration der Nahversorgung in den fußläufig zu erreichenden Wohngebietszentren werden weiterhin im fortgeschriebenen Märktekonzept beibehalten.
Neu ist, dass die pauschale eingeräumte Möglichkeit, in Baudenkmalen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, nun entfällt.
Des Weiteren wurde die Sortimentsliste überprüft und angepasst. Die Einteilung in zentren-und nicht zentrenrelevante Sortimente beruhen auf der tatsächlichen Standortverteilung in der Landeshauptstadt, welche durch eine vollständige Erhebung aller Verkaufsflächen in 2020 ermittelt wurde.
Mit der Realisierung des Domviertels ist eine Anbindung des Hasselbachplatzes an die innerstädtischen Einkaufszentren erzielt worden. Weitere Potenziale können durch die Bebauung brachliegender oder untergenutzter Areale auch für den Einzelhandel in der Innenstadt erschlossen werden, um das Angebot künftig noch vielseitiger und attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Käuferschichten aus dem Umland und für Touristinnen zu machen.
Die Konzentration der zentrenrelevanten Sortimente auf die Innenstadt konnte in den zurückliegenden zwei Dekaden konsequent und erfolgreich umgesetzt werden. Mit städtebaulichen Maßnahmen wurde und wird weiterhin die Belebung der Haupteinkaufslagen gestützt. Dies ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils des Onlinehandels und angesichts der noch nicht einzuschätzenden Auswirkungen der Corona-Pandemie eine zentrale Aufgabe.
Der Beschluss über die 2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes erfolgte in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 .
Rahmenplan Innenstadt
Rahmenplan Innenstadt
Liebe Mitbürger*innen,
die Innenstadt ist das Herz Magdeburgs.
Was ist nötig, um sie zukunftssicher zu gestalten?
Dazu haben wir mit Ihnen gemeinsam den Rahmenplan Innenstadt erarbeitet.
Der Rahmenplan stellt ein Kommunikationsmittel und eine Diskussionsgrundlage dar, auf die sich alle - Zivilgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung - berufen können.
Die Broschüre Rahmenplan Innenstadt liegt digital vor, ebenso der Hauptplan,
Die Broschüre ist erhältlich
im Baudezernat (Pförtnerbereich), An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
oder
in der Verwaltungsbibliothek, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg .
Beste Grüße
Ihr Rahmenplan-Innenstadt-Team
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Ergebnisse
Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit im Projekt Rahmenplan Innenstadt.
Für Sie als Teilnehmende wie auch für alle, die nicht ...Mehr erfahren -
Rahmenplan Innenstadt
Aktuelles
Die Broschüre Rahmenplan Innenstadt können Sie herunterladen.zum Download
Aktualisierungen
03.12.2024: Redaktionelle Aktualisierung Titelseite
01.10.2024: Broschüre Rahmenplan Innenstadt ...Mehr erfahren -
Rahmenplan Innenstadt
AusblickDie Broschüre befindet sich in der Druckherstellung und ist voraussichtlich Ende 2024 in Papierform verfügbar.zurück zur Übersicht
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auf häufig gestellte FragenWorum geht es?
Der Rahmenplan mit Stand vom 21.09.2021 liegt nun vor.
Die Innenstadt Magdeburgs ist als Mitte ...Mehr erfahren
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Hochhauskonzept
Hochhauskonzept Magdeburg
In den letzten Jahren hat sich das Bild der Magdeburger Innenstadt stark verändert. So entstanden mit dem baulichen Imagewandel bezogen auf eine moderne Mischung von Wohnen und Arbeiten auch in Magdeburg an markanten Schnittpunkten neue Hochbauten wie das das neue Domviertel an der Erzberger Straße, das Luisencarré, als Wohn- und Geschäftsbauten und der SWM-Tower als Büro- und Geschäftshaus im Kreuzungsbereich des Breiten Weges und der Ernst-Reuter-Allee .
Die Nachfrage nach Flächen für die Errichtung von weiteren Hochhäusern ist gegeben. Dies belegen jüngste Beispiele, gleich an mehreren Standorten Hochhäuser zu planen bzw. zu bauen (Maxim-Gorki-Straße/Olvenstedter Straße, Maybachstraße und Breiter Weg/Julius-Bremer-Straße). Mit dem Bau eines jeden Hochhauses können jedoch städtebauliche Situationen geschaffen werden, welche sich auf das Stadtbild negativ auswirken.
So gibt es Gebiete, die definitiv als Tabuzone für Hochhäuser gelten, sei es aus ökonomischen Gründen, wegen windströmungstechnischer Rahmenbedingungen, oder weil dort die Sicht auf bestimmte historische Bauten beeinträchtigt wird. Allen voran der Magdeburger Dom. Daher müssen möglichst frühzeitig städtebaulich geeignete Areale für Hochhäuser definiert werden bzw. ungeeignete ausgeschlossen werden, um einem „Hochhauswildwuchs“ entgegenzusteuern.
Der Oberbürgermeister wurde gemäß dem Beschluss-Nr. 062-002(VII)19 vom 22.08.2019 zum Antrag 0011/19 mit der Erstellung eines Hochhauskonzeptes beauftragt.
Bestehend aus einem Textteil und einem Planteil, legt das Hochhauskonzept besonderen Fokus auf eine zukünftige Hochhausenwicklung in der Innenstadt und definiert unter Abwägung aller städtebaulicher Kriterien Eignungsbereiche in integrierten Stadtlagen, Elbraumlagen und Stadteingängen sowie Ausschlussbereiche.
Damit stellt das Hochhauskonzept auf Grundlage der städtebaulichen und stadtstrukturellen Eigenart Magdeburgs die qualitativ hochwertige Weiterentwicklung, Positionierung und Planung von Hochhäusern sicher.
Als städtebauliches Werkzeug, zur Akzentuierung wichtiger funktionaler Räume, zur Fassung und Strukturierung des Stadtraumes, für die sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtbildes und zum Setzen neuer Impulse wird das Hochhaus als urbane Typologie in Magdeburg auch in Zukunft von Bedeutung sein.
Die Konzeption stellt damit einen wichtigen Baustein in der planerischen Entwicklung Magdeburgs dar. Sie ist bei weiteren übergeordneten Planungskonzepten wie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und kleinräumigen Rahmenplanungen und Wettbewerben heranzuziehen. Analog zu anderen übergeordneten Planungen ist auch das Hochhauskonzept unter Betrachtung aktueller Herausforderungen und Veränderungen in angemessenen Zeiträumen auf ihre Relevanz zu prüfen und ggf. fortzuschreiben.
Ein Zwischenstand der Hochhauskonzeption wurde bereits im September 2020 dem Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg präsentiert. Die dazu gewonnenen Empfehlungen sind in das Konzept eingeflossen.
Der Beschluss zum Hochhauskonzept erfolgte mit DS 0062/22 den Entwurf zum »Hochhauskonzept« im November 2022 .
Die fertiggestellte Hochhauskonzeption „Hochhauskonzeption – Neue Hochhäuser für Magdeburg“ steht als Heft Nr. 112/22 aus der "Weißen Reihe" der Öffentlichkeit zur Verfügung .
Stand :
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr |
02.06.2022 |
Ausschuss für Wirtschaftsförderung,Tourismus und regionale Entwicklung |
02.06.20221 |
Ausschuss für Umwelt und Energie |
14.06.2022 |
Finanz-und Grundstücksausschuss |
05.10.2022 02.11.2022 |
Beschluss des Stadtrates |
06.10.2022 10.11.2022 |
Unsere Teams
Team Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan stellt die künftige Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Das Team Flächennutzungsplanung ist zuständig für die Neuaufstellung und Änderungen dieses umfangreichen Planwerkes.
Außerdem entwickeln wir mit städtebaulichen Rahmenplänen neue Ideen für die Weiterentwicklung einzelner Stadtquartiere. Im Team Flächennutzungsplanung ist neben der Unteren Landesentwicklungsbehörde auch die Schnittstelle zur Landes- und Regionalplanung zu finden.
Aufgaben
- Neuaufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Abstimmung zu Bauleitplänen benachbarter Gemeinden
- Städtebaulichen Rahmenpläne
- Untere Landesentwicklungsbehörde
Kontakte
Team Bebauungspläne
Das Team Bebauungspläne ist für die detaillierte Festschreibung städtebaulicher Entwicklungsziele in Bebauungsplänen zuständig. Dies beinhaltet insbesondere die Abstimmung mit an der Planung beteiligten Akteuren sowie mit Bürgerinnen und Bürgern.
Darüber hinaus befasst sich das Team Bebauungspläne mit der planungsrechtlichen Einschätzung von Bauvorhaben.
Aufgaben
- Bearbeitung von Bebauungsplänen
- Planungsrechtliche Auskünfte
- Auskünfte zu Erhaltungssatzungen
Kontakte
Team Rechtsetzung
Das Team Rechtsetzung befasst sich mit der Verfahrensdurchführung bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Dies beinhaltet insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Außerdem wird durch das Team die Einhaltung der grünordnerischen Festsetzungen überwacht, die sich unmittelbar aus den Bebauungsplänen ergeben.
Das Team Rechtsetzung prüft auf Antrag hin das Vorliegen eines Kommunalen Vorkaufsrechts. Sofern eine Kommunales Vorkaufsrecht nicht gegeben ist oder nicht ausgeübt wird, wird ein Negativattest erstellt. Dem Team Rechtsetzung obliegt ferner die Geschäftsführung über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Aufgaben
- Erstellen von Negativattesten zum Kommunalen Vorkaufsrecht (Verlinkung auf die entsprechende Internetseite; diese Verlinkung sollte ebenso unter dem Fachdienst erscheinen)
- Geschäftsführung über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (Verlinkung zum Ausschuss in die Ratsinfo)
- Überwachung der Einhaltung der sich aus den Bebauungsplänen ergebenden grünordnerischen Festsetzungen
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen