otto radelt - Fahrradstraße
Was ist eine Fahrradstraße?
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.
Was sind Gründe für die Fahrradstraße?
Fahrradfahrer*innen werden auf der Fahrbahn besser wahrgenommen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. An diesen Stellen geraten Radfahrer*innen häufig in Unfälle. Für Autofahrer*innen gilt in der Fahrradstraße eine besondere Rücksichtnahme auf Fahrradfahrer*innen.
- MEHR SICHERHEIT !
Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen können vermieden werden, da die Zahl der Radfahrer*innen auf dem Gehweg reduziert wird (im Vergleich zu anderen Straßen).
- VERHINDERUNG VON KONFLIKTEN !
Mit der Bevorrechtigung der Fahrradfahrer*innen lässt es sich hier entspannt Rad fahren. Der gesamte fließende Verkehr wird entschleunigt. Bei gleichzeitig weniger werdenden Lärm und Abgasen verbessert sich das Wohnumfeld.
- MEHR LEBENSQUALITÄT!
Fahrradstraße - Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen
Fahrradstraße - Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen
Die Umwandlung der genannten Strecken im Stadtpark in eine Fahrradstraße basiert hauptsächlich auf einem Beschluss des Stadtrates (Beschlussnummer 4046-047(VII)22). Das Gremium hatte 2022 einem entsprechenden Antrag (Antrag A0062/22 sowie Änderungsantrag A062/22/1 Fahrradstraße) der CDU-Fraktion zugestimmt. Unter anderem wegen umfangreicher Prüfungen erfolgte die Umsetzung erst am 3. August 2026. Dazu gehören beispielsweise die komplexen Zusammenhänge der baulichen Veränderungen im Gesamtgebiet des Ersatzneubaus Strombrückenzug sowie die Anforderungen an die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtpark.
Welche Beschilderung ist wo im Stadtpark montiert ?
Konkret gehören folgende Bereiche zur neuen Fahrradstraße:
- Südabschnitt der Straße Am Winterhafen zwischen dem früheren Bauhof und der Einmündung zum Seilerweg
- Seilerweg zwischen der Brücke über die Taube Elbe am Sportplatz Seilerwiesen bis zum Hotel „Das Elb“
- ein kurzer Abschnitt des Heinrich-Heine-Wegs zwischen dem Hotel und dem Fort XII
Was bleibt bei der Einführung gleich ?
Besuchende dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Vorfahrtsregelung bleibt bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.
Was ändert sich bei der Einführung ?
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern.
Wie wird die Vorfahrt geregelt ?
Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das Grundsatzgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrender grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.
Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?
Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?
Adresse/Information
Fahrradstraße - Goethestraße
Die Fahrradstraße ist in der Goethestraße. Sie dient als Verbindungsstück der Stadtteile Diesdorf sowie Stadtfeld Ost und West mit der Magdeburger Innenstadt. Zudem werden die touristischen Radrouten des Börderadwegs, des Telegraphenradwegs und des Städtepartnerschaftsradwegs Braunschweig - Magdeburg durch die Goethestraße geführt.
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Was bleibt bei der Einführung gleich ?
Anwohnende und Besuchende der Goethestraße dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Das Parken am Fahrbahnrand ist wie bisher gestattet. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Einbahnstraßen- und Vorfahrtsregelung bleiben bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.
Was ändert sich bei der Einführung ?
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Der Weg entlang der Schrote ist den Zufußgehenden vorbehalten.
Wie wird die Vorfahrt geregelt ?
Die Vorfahrtsregelung in der Goethestraße wird einheitlich geregelt. Das heißt, dass an allen Kreuzungen rechts vor links gilt. An den Kreuzungen mit der Annastraße, Steinigstraße und der Friesenstraße wird mit der Fahrradstraße rechts vor links gelten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt für alle bestehen.
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.
Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?
Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?
Adresse/Informationen
Weitere Informationen zur Entstehung und Thematik
Fahrradstraße - Goethestraße - Eröffnung
Pilotprojekt in Stadtfeld Ost – Fahrradstraße Goethestraße
Pilotprojekt ist Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans
Die Eröffnung der neuen Fahrradstraße ist bisher einmalig und ein Pilotprojekt in Magdeburg. Das Projekt ist Teil einer Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2017: Bürgerinnen und Bürger aus Stadtfeld entwickelten Vorschläge unter dem Motto „Eine sichere Straße für alle!“ mit dem Ziel die Verkehrssituation in der Goethestraße zu verbessern. Die Einweihung im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ist Teil des Verkehrsentwicklungsplans 2030plus.
„Bei der Einführung war es das Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und um mehr Sensibilität für den Radverkehr zu werben. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist nur ein Puzzleteil von vielen aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus.“ – Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper
Des Weiteren kann sich der Oberbürgermeister vorstellen, dass bei der Umsetzung der Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus weitere Straßen zu Fahrradstraßen umgewandelt werden.
Die Goethestraße ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 als Fahrradstraße ausgewiesen. Nach dieser Testphase wird die Stadtverwaltung entscheiden, ob die Lösung dauerhaft praktikabel sein kann. Während der Testphase werden das Verkehrsverhalten und die Verkehrsentwicklung beobachtet.
Neue Regeln für die Goethestraße
Bei der Fahrradstraße haben Radfahrende unter Beachtung der Vorfahrtsregeln Vorrang. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Die Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren.
In der Goethestraße gelten neue Verkehrsregeln. Dies gilt es zu beachten:
- Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
- Nur Kraftfahrzeuge mit einem Anliegen dürfen die Straße weiterhin befahren. Kraftfahrzeuge sind „Gäste“.
- Parkplätze bleiben erhalten.
- Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
- Gehwege sind den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.
- Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren, sogar Gruppen – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
- Das Tempo bestimmen die Radfahrenden: Autofahrende müssen auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern.
Dennoch gilt auch in der Fahrradstraße, wie überall im Straßenverkehr, das „Grundsatzgebot“ der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies bedeutet unter anderem, dass auch Radfahrerinnen oder Radfahrer grundsätzlich rechts fahren sollten, andere nicht unnötig behindern oder den Gegenverkehr gefährden – auch andere Radfahrende.
Weitere Informationen zu den Verkehrsregeln finden Sie im Flyer „otto radelt - Fahrradstraße“ und auf Magdeburg - Fahrradstraße.
Hinweisbanner mit Verkehrsregeln wurden wieder aufgestellt
Seit dem 05. März 2020 sind die Hinweisbanner zu den Verkehrregel wieder aufgestellt. Seitens der Stadtverwaltung wurden sie wieder an den Bereichen Goethestraße/Annastraße und Goethestraße/Olvenstedter Straße installiert. Bei der Einrichtung der Goethestraße als Fahrradstraße im vergangenen Jahr wurde diese Banner aufgestellt, aber aufgrund von Vandalismus und Diebstahl wurden sie dann im Jahr 2019 demontiert.
otto radelt - Fahrradstraße
otto radelt - Fahrradstraße
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.
- Faltblatt (1,0 MB)
- Verkehrsregeln - Was muss ich beachten ? (1,4 MB)
- Fahrradstraße - Goethestraße
- Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356
Kleiner Fahrrad-Knigge
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Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad und tragen |
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Fahren Sie nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). |
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Fahren Sie eindeutig und vorrausschauend, also geben Sie beim |
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Schaffen Sie sich Sicherheitszonen, indem Sie Abstand zu anderen |
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Fahren Sie selbstbewusst, aber dennoch achtsam. Rücksichtnahme |
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Adresse/Informationen
Information
| Sachbearbeitung: | Herr Strüber |
| Telefon: |
+49 391 540 5356 |
Adresse
Informationen zu weiteren Themen der Abteilung Verkehrsplanung
Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.