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Preisverleihung zum Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2018"

Am 6. Dezember 2018 sind im bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ neben Magdeburg neun weitere Kommunen für ihre vorbildlichen Projekte zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung prämiert worden. Sie erhielten den mit jeweils 25.000 Euro dotierten Preis in Berlin.

Die Auszeichnung wurde für Aktivitäten der Landeshauptstadt zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vergeben. Durch die Festlegung von städtischen Bereichen, in denen nicht oder nur noch unter bestimmten Auflagen gebaut werden darf, werden ausreichende Flächen zur Kalt- und Frischluftzufuhr erhalten.

2013 hat die Stadt ihre klimatologische Situation durch eine Klimaanalyse und ein Fachgutachten zum Klimawandel untersuchen lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden eine „Klimafunktionskarte" und eine „Planungshinweiskarte“ erarbeitet und unter Berücksichtigung bestehenden Baurechts schließlich stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche herausgearbeitet. Grundsätzlich sollen innerhalb dieser Bereiche keine neuen Bauvorhaben realisiert werden. Festgelegt wurde, wie mit einzelnen Eingriffen und den Auswirkungen auf Kaltluftschneisen umzugehen ist. Demnach sollte die Durchflussbreite einer Kaltluftleitbahn 300 Meter betragen, die Kernzone einer Kaltluftleitbahn – das heißt die inneren 100 Meter als Bereich mit der höchsten Strömungsdynamik – ist immer von Bebauung freizuhalten. Kaltluftleitbahnen, die bereits einen hohen Gebäudeanteil aufweisen, sollen unabhängig von ihrer Breite nicht noch stärker in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Im Falle einer neuen bzw. zusätzlichen Bebauung in einem Leitbahnsystem müssen kompensierende Maßnahmen erfolgen, die sich möglichst direkt auf diesen Frischluftkorridor beziehen.

Welche städtischen Bereiche nach welchen Grundsätzen für die Frischluftzufuhr freigehalten werden müssen, diskutierte und entschied eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Umweltamt, Stadtplanungsamt und Liegenschaftsservice der Stadt waren ebenso eingebunden wie ein Ingenieurbüro. Diese Kooperation ermöglichte einen Abgleich der Baubeschränkungsbereiche mit parallel in Bearbeitung befindlichen Planwerken, wie dem Regionalen Entwicklungsplan, dem Landschaftsplan und der Wohnbaulandentwicklung. Außerdem führte die gemeinsame Arbeit in den Fachbereichen zu einem besseren Verständnis für die Themen Stadtklima und Klimawandel.

Broschüre

Auch die politische Ebene wurde in den Diskussionsprozess einbezogen. Der Stadtrat beschloss die Einbindung der stadtklimatischen Baubeschränkungsbereiche in die Flächennutzungsplanung. Dadurch erhalten Stadtklimaaspekte zukünftig einen größeren Stellenwert bei der Planung. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels schafft Magdeburg durch die Festlegung auf den Erhalt und die Qualifizierung von Freiflächen Verbindlichkeit für die zukünftige Sicherung von gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen vor Ort.