Altpapierentsorgung
Blaue Tonne
Altpapier (Blaue Tonne)
In Magdeburg werden Zeitungen und andere Druckerzeugnisse zusammen mit Verpackungen aus Papier und Pappe gesammelt.
Dafür stehen haushaltsnahe blaue Papiertonnen und in einigen Stadtteilen Unterflurcontainer bereit.
Grundstückseigentümer/Vermieter können die Papiertonnen beim Städtischen Abfallwirtschaftsbtrieb schriftlich bestellen.
Die Entsorgung ist gebührenfrei.
Pappe / Papier / Karton
Verpackungen aus PPK sowie Zeitungen und andere Druckerzeugnisse können Sie in die „Blaue Tonne“ geben.
Zugelassene Abfallbehälter
Holsystem:
Altpapiersammelbehälter mit 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter Füllraum;
Aufstellung auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen
Die Entsorgungstermine für Ihre Adresse: Abfuhrkalender
Noch Fragen?Abfallberatung Tel. +49 391 540-4666
Sternstraße 13
39104 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo bis Do | 07:00 bis 17:00 Uhr |
Fr | 07:00 bis 15:30 Uhr |
Was gehört in die Blaue Tonne?
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Was gehört nicht in die Blaue Tonne?
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Allgemeine Informationen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Gebühren (Kosten)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.