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Kultur- und Denkmalpflege

Kulturelles Erbe und Kulturdenkmale

Die Identität einer Stadt erwächst aus ihrer örtlichen Geschichte und ihrer Tradition. Das kulturelle Erbe Buckaus rekrutiert sich aus seiner kulturhistorischen Bedeutung und den industriegeschichtlichen Errungenschaften.

Mit dem Kloster Berge auf dem Terrain des heutigen Klosterbergegartens verfügte Buckau bereits im 16. Jahrhundert über eine der bedeutendsten Bildungseinrichtungen. Das Kloster, das 970 erstmalig urkundliche Erwähnung fand, beherbergte eine Klosterschule und eine bedeutende Bibliothek. Es wurde 1813 letztmalig zerstört.

Im 19. Jahrhundert ist in Buckau Industriegeschichte geschrieben worden. Neben dem technischen Kulturgut erinnern heute Industrie- und Gewerbebauten, Gesellschaftsbauten und Wohnhäusern von hoher stadtbaugeschichtlicher und baukünstlerischer Qualität an diese revolutionäre Epoche. Viele davon sind als Kulturdenkmale eingestuft worden. Maßgeblich für die Erfassung, Einordnung und Behandlung von Kulturdenkmalen ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind gegenständliche Zeugnisse menschlichen Lebens aus vergangener Zeit, die aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen, kulturellkünstlerischen, wissenschaftlichen, technisch-wirtschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung zu erhalten sind. Innerhalb des Sanierungsgebietes gibt es verschiedene Kulturdenkmale als Baudenkmale bzw. als Denkmalbereiche. Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes bestehen aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen. Dazu gehören neben Einzelgebäuden auch Park- und Gartenanlagen, wie der Klosterbergegarten.

Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadtteile, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten einschließlich deren Umgebung sowie auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten sein. So stellt das Gewerbequartier zwischen der Basedowstraße, Porsestraße, Coquistraße und der Klosterbergestraße einen Denkmalbereich dar. Alle im Sanierungsgebiet vorhandenen Baudenkmale und Denkmalbereiche sind der Karte »Denkmalbestand« zu entnehmen. Hier sind die gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Denkmalverzeichnis enthaltenen Baudenkmale wie Einzelgebäude, Gartenund Parkanlagen und Denkmalbereiche dargestellt. Einige herausragende Baudenkmale sind im Folgenden erwähnt. Auf dem Gelände des einstigen Benediktinerklosters St. Johannis auf dem Berge (Kloster Berge) entstand in unmittelbarer Nachbarschaft von Industrie ein Volkspark, der heutige Klosterbergegarten, der 1835 seiner Bestimmung übergeben wurde.

Der Klosterbergegarten wurde als erster kommunaler Volksgarten Deutschlands von Peter Joseph Lenné als gestalteter Landschaftspark auf einer Fläche von ehemals 30 ha konzipiert (heute nur noch 10,2 ha). Er ist ein bedeutendes Zeugnis gartenkünstlerischer Arbeit. Am Rande des Klosterbergegartens liegt das Gesellschaftshaus, ein klassizistischer dreigeschossiger Putzbau mit zweigeschossigen Loggien und eingestellten Säulen am Mittelbau, die jeweils zur Straße und zum Park gerichtet sind. Es wurde 1828 – 1829 nach Plänen des Stadtbaumeisters Friedrich Wilhelm Wolf unter Zugrundelegung eines Entwurfs von Karl Friedrich Schinkel erbaut. Die ursprüngliche Gebäudekonzeption ist durch spätere An- und Umbauten zwischen 1889 und 1914 verändert worden. Neben dem Gesellschaftshaus befinden sich die 1895 hierher versetzten Gewächshäuser des großindustriellen Gruson im Stil des beginnenden Funktionalismus. Den stadtorientierten dominanten Auftakt Buckaus bilden die Bauten der ehemaligen Schäffer & Budenberg Maschinenfabrik. Das Verwaltungsgebäude auf der Westseite der Schönebecker Straße wurde 1894 im für diese Zeit typischen Stil der Neorenaissance gebaut. Die dazugehörende Villa Budenberg als eine typische gründerzeitliche Fabrikantenvilla liegt weit an der Schönebecker Straße nach hinten versetzt auf einem Hügel. Weitere wichtige Gebäude am Rande des Sanierungsgebietes sind das Umspannwerk und das dazugehörige Wohnhaus in der Porsestraße 4, erbaut von Johannes Göderitz. Es gilt als herausragendes Beispiel des neuen Bauwillens.

Erwähnenswert sind weiterhin folgende Gebäude: Kirche St. Gertrauden, Villa Wolf (Karl-Schmidt-Straße 13 a), Budenbergstift in der Budenbergstraße 9, Strubestift in der Basedowstraße 15-17 sowie die unter den Einschränkungen durch die Rayonbestimmungen erbauten Wohnhäuser in der Porsestraße 13 und Klosterbergestraße 18. Der dreigeschossige Fachwerkbau Klosterbergestraße 18 ist durch Erker gegliedert, die mit Balkonen bekrönt sind. Die Balkenrahmen der Fenster und ein Teil der Streben sind facettiert. Das Gemeindehaus im Engpass, Schönebecker Straße 17, ist 1902 als neogotischer, massiv wirkender, heller Putzbau konzipiert. Besondere Akzente setzen die Fensterrahmungen aus rotem Sandstein. Das steile Satteldach wird von einem zweistöckigen, vom Obergeschoss aufsteigenden Erker, mit Turmhelm überragt.

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