Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Allgemeine Informationen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Das Baulastenverzeichnis wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen.
Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung:
Hier geht es direkt zum Online Portal: Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Antragstellung per E-Mail und umgekehrt eine Übergabe der Antwort/Abschrift per E-Mail kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.
Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten (siehe erforderliche Unterlagen).
Hinweise zur Onlineantragstellung
Wichtige Hinweise:
- Die Nutzung dieses Online-Dienstes ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung mit einem geeigneten Benutzerkonto möglich.
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Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (formlos in Papier; online siehe Portal) 
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Nachweis des berechtigten Interesses (zum Beispiel per Eigentumsnachweis für das Grundstück mit einem aktuellen Grundbuchauszug, mit Vollmacht des Eigentümers, mit gerichtlicher Bestellungsurkunde oder ähnlichem) Hinweis: Allein Notare, Rechtsanwälte und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bedürfen nicht der Darlegung des berechtigten Interesses. 
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Lageplan bzw. Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Grundstück 
Gebühren
Auskunftsersuchen sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis.
Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.
Frist(en)
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Gebührenordnungen/Gebührenrecht