Offenes Feuer
Hinweise zum Grillen
Um Brände durch Grillfeuer zu vermeiden, empfiehlt die Berufsfeuerwehr Magdeburg:
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Für die Aufstellung des Grills einen geeigneten Platz mit nicht entflammbarem Untergrund auswählen.
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Der Grill sollte nach Möglichkeit im Windschatten stehen. Wegen möglicher Rauchentwicklung und Rauchbelästigung sowie möglichem Funkenflug ist die Windrichtung zu beachten.
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Holzkohlegrills dürfen nur im Freien verwendet werden. Vergiftungsgefahr!
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Zu Gebäuden mit brennbarer Außenwandbekleidung, Gebäudeöffnungen und Zelten ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
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Das Grillfeuer darf nicht ohne Aufsicht betrieben werden.
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Löschmittel und Löschgeräte, z. B. Wasser oder ein Handfeuerlöscher sowie Erste-Hilfe-Material, sollten griffbereit liegen.
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Nach dem Grillen sollten Holzkohlegrills abgelöscht werden.
Hinweise zu Brauchtums- und Lagerfeuern
(Anmeldung im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung der Landeshauptstadt Magdeburg, Tel. 540 2053, Fax: 540 2062).
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Für die Sicherheit der Feuerstelle ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich!
- Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Kunststoffe, Gartenabfälle u.Ä. sind nicht zulässig!.
- Je nach Wetter- und Windverhältnissen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und anderen brandgefährdeten Objekten einzuhalten.
- Als Richtwert sind zu angrenzenden Gebäuden mit nicht verschließbaren Öffnungen, brennbaren Außenwandflächen und weicher Bedachung, zu Lagern mit brennbaren Stoffen sowie vergleichbaren Objekten Abstände von mindestens 20 m einzuhalten.
- Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Entzünden noch einmal umzuschichten, damit ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, hohem Gras, trockenen Pflanzenresten usw. sind vor dem Entzünden eines Feuers zu mähen und zu beräumen.
- Es ist verboten, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 30 m zum Wald offenes Feuer anzuzünden (§ 8 FFOG).
- Als Zündmittel sind handelsübliche Materialien (Grill- oder Kohleanzünder) zu verwenden. Brennbare Flüssigkeiten sind unzulässig! Es besteht ein hohes Risiko wegen der Gefahr der Stichflammenbildung!
- Offenes Feuer muss grundsätzlich durch Erwachsene beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal ab, achten Sie auf Funkenflug. Brennmaterial ist mindestens 2 m entfernt von der Feuerstelle aufzubewahren!
- An den Feuerstellen sind zum Ablöschen von Glut oder zur Bekämpfung von Entstehungsbränden geeignete Mittel und Geräte bereitzuhalten!
- Nach dem Betreiben sind die Feuerstellen vollständig abzulöschen!
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
- Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser - so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.