Stadtpass Otto-City-Card (OCC) beantragen
Die Otto-City-Card (OCC) vereint die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und junge Erwachsene und die Angebote des Stadtpasses. Der Stadtpass unterstützt einkommensschwache Bürger und Familien der Stadt Magdeburg bei der Teilnahme am kulturellen Leben mit ermäßigten Eintrittspreisen bei zahlreichen Partnern. Eine Übersicht aller Angebote finden Sie unter der Kategorie (Partner & Angebote).
Bitte beachten Sie, dass eine Onlineantragstellung für den Stadtpass aktuell noch nicht möglich ist. Nutzen Sie daher das entsprechende Antragsformular.
Allgemeine Informationen
Mit dem Stadtpass OCC erhalten Sie Vergünstigungen bei:
- Nahverkehr ÖPNV (MVB)
- Bibliotheken
- Freizeitangeboten
- Erlass der Kinderbetreuungskosten
- Erteilung eines Schülertickets
- Steuerermäßigung für die Hundesteuer
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem neuen Info-Blatt oder unter der Rubrik Fragen und Antworten.
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Fragen und Antworten
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Was ist die Otto-City-Card?
Bei der Otto-City-Card handelt es sich um eine technikbasierte/ anonymisierte personengebundene Karte. Mit ... -
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Partner und Angebote
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Albinmüller-Turm
Angebot:
Inhaber*innen der Otto-City-Card erhalten kostenfreien Eintritt.
Albinmüllerturm im Stadtpark Rotehorn
Heinrich-Heine-Platz
39114 Magdeburg
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Sozialticket der MVB
FAQ – Sozialticket
Am 26.03.2026 hat der Stadtrat die Umsetzung einer Pilotphase zur Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Magdeburg beschlossen. Start ist der 01.05.2026.
1. Wie lange dauert die Pilotphase?
Die Pilotphase wird sich über den Zeitraum 01.05.2026 bis 30.04.2027 erstrecken.
2. Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses / Otto-City-Card (OCC), welche keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben.
WICHTIG: Anspruchsberechtigt auf ein Schülerticket sind alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen vom 1. bis 13. Schuljahrgang. Auch Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung sind berechtigt. Dabei muss sich der Wohnsitz in Magdeburg befinden und eine Magdeburger Schule besucht werden.
3. Wer hat Anspruch auf einen Stadtpass (OCC)?
Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII
4. Was muss ich tun?
Sollten Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören und noch keinen Stadtpass (OCC) besitzen, stellen Sie bitte einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg.
WICHTIG:
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) müssen keinen neuen oder separaten Antrag auf ein Sozialticket stellen.
5. Wie kann man das Sozialticket erhalten?
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) können das Sozialticket in jedem MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum erwerben.
WICHTIG:
Die Vorlage des gültigen Stadtpasses (OCC) ist zwingend erforderlich.
6. Was kostet das Sozialticket?
Die Kosten für ein Sozialticket betragen 19,00 EUR und sind durch die Stadtpassinhaberinnen und Stadtpassinhaber (OCC) selbst zu finanzieren.
Auf der Monatskarte wird der reguläre Tarifpreis und der Hinweis ausgewiesen, dass die Monatskarte von einem Umtausch ausgeschlossen ist.
7. Welche Leistungen umfasst das Sozialticket der MVB?
- Die Zeitfahrkarte der Preisstufe Magdeburg (010).
- Monatskarte
- Gültigkeitsdauer vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat. Fällt das Ende der Gültigkeitsdauer auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, endet die Gültigkeit um 4 Uhr am letzten Kalendertag des Monats.
- Nicht übertragbar, Vor- und Zuname wird durch die MVB bei der Ausgabe eingetragen.
- Kostenlose Mitnahme 1 Fahrrad
- Fahrradmitnahme begrenzt
- Personen haben Vorrang
WICHTIG:
1. Gültig nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtausweis.
2. Monatskarte darf nicht verfälscht werden (nicht laminieren oder bekleben).
3. Bei Verlust der Monatskarte muss dieses neu erworben werden.
8. Was ist, wenn ich bereits eine Abo-Fahrkarte (mindestens 3 Monate Laufzeit) besitze, nun jedoch das Sozialticket nutzen möchte?
Kann ich problemlos wechseln?
Für bereits bestehende Abo-Fahrkartenverträge gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich.
WICHTIG:
Das Sozialticket ist eine Monatskarte und die Berechtigung zum Erwerb des Sozialtickets wird durch die MVB monatlich neu geprüft.
9. Was passiert mit dem bisher gewährten monatlichen Guthaben für Stadtpassempfänger (OCC) zum Erwerb von Fahrscheinen i. H. v. 5,00 EUR?
- Das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB wird während der Dauer der Pilotphase für Stadtpassinhaberinnen und Stadtpassinhaber (OCC) beibehalten.
WICHTIG:
Es kann nur zwischen dem Sozialticket oder dem monatlichen Guthaben von 5,00 EUR gewählt werden.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Vergünstigungsangebote ist ausgeschlossen.
- Sofern die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen und das Sozialticket ab dem 01.05.2027 dauerhaft eingeführt wird, entfällt ab diesem Zeitpunkt das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB.
WICHTIG:
Aus diesem Grund wird das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB vorerst auf das Enddatum der Pilotphase - den 30.04.2027 - begrenzt.
Rechtsgrundlagen
Die Otto-City-Card wurd zum 01.01.2021 mit Beschlussfassung des Stadtrates, mit der Drucksache 0622/19 vom 16.04.2020, eingeführt.
Voraussetzungen
Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII
Bearbeitungsdauer
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