Stadtpass Otto-City-Card (OCC) beantragen
Der Stadtpass Otto-City-Card unterstützt einkommensschwachen Bürgern und Familien der Stadt Magdeburg bei der Teilnahme am kulturellen Leben mit ermäßigten Eintrittspreisen bei zahlreichen Partnern. Eine Übersicht aller Angebote finden Sie unter der Kategorie (Partner & Angebote).
Allegemeine Informationen
Mit dem Stadtpass OCC erhalten Sie Vergünstigungen bei:
- Nahverkehr
- Bibliotheken
- Freizeitangeboten
- Erlass der Kinderbetreuungskosten
- Erteilung eines Schülertickets
- Steuerermäßigung für die Hundesteuer
Weiterhin wird Inhabern des Stadtpasses neben vielen ab dem 6. Lebensjahr ein Guthaben für den Kauf von Fahrkarten bei der MVB gewährt. Dieser beträgt aktuell 5,00 EUR je Monat.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem neuen Info-Blatt oder unter der Rubrik Fragen und Antworten.
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Fragen und Antworten
Fragen und Antworten-->
Was ist die Otto-City-Card?
Bei der Otto-City-Card handelt es sich um eine technikbasierte/ anonymisierte personengebundene Karte. Mit ... -
Partner und Angebote
Partner und Angebote-->
Albinmüller-Turm
Angebot:
Inhaber*innen der Otto-City-Card erhalten kostenfreien Eintritt.
Albinmüllerturm im Stadtpark Rotehorn
Heinrich-Heine-Platz
39114 Magdeburg
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Rechtsgrundlagen
Die Otto-City-Card wurd zum 01.01.2021 mit Beschlussfassung des Stadtrates, mit der Drucksache 0622/19 vom 16.04.2020, eingeführt.
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie einen Antrag auf den Stadtpass stellen und damit auch die Prüfung des Erlasses auf Kinderbetreuungskosten, die Erteilung eines Schülertickets oder die Ermäßigung für die Hundesteuer wünschen, vergessen Sie bitte nicht die Einwilligung zur Datenübermittlung zu unterschreiben.
Voraussetzungen
Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII
Bearbeitungsdauer
HOHE BEARBEITUNGSRÜCKSTÄNDE
Sollten Sie uns Unterlagen per Post oder E-Mail zusenden, haben Sie bitte etwas Geduld während wir Ihr Anliegen bearbeiten. Um eine reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können, müssen digital eingereichte Unterlagen immer lesbar sein und sollten als ganzes Dokument versendet werden (Bspw.: Leistungsbescheid).
Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie auch darum bitten, von weiteren Anfragen abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit weiter verlängern könnte.
Sobald wir eine Antwort für Sie haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.