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Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind, kein gültiges Passdokument besitzen und innerhalb Deutschlands gemeldet sind.

Allgemeine Informationen

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: Diese Unterlagen sind nicht erforderlich, wenn:
      • Sie das alleinige Sorgerecht haben
      • oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
      • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.

  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Für antragstellende Person ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Person unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Rechtsgrundlage(n)

Digitale Lichtbilder

Ab dem 01.05.2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. In allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg (außer im Mobilen Bürgerbüro) sowie in der Führerscheinstelle steht ein Lichtbildaufnahmegerät, der "Speed Capture Kiosk", zur Erstellung dieser digitalen Fotos bereit. Das Gerät wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro und werden zusammen mit der Gebühr für Ihr Ausweisdokument am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.

So funktioniert es: Am "Speed Capture Kiosk" können Sie Ihr Foto selbstständig aufnehmen, was Ihnen den Aufwand erspart, ein Passfoto extra zu besorgen, und gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens beschleunigt. Während der Aufnahme erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Das Foto wird für 48 Stunden auf dem Server gespeichert.

Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und barrierefrei. Personen im Rollstuhl können durch Drücken des „Rollstuhl-Buttons“ auf dem Touchscreen das Gerät automatisch auf ihre Höhe anpassen. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.

Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Diese Vorgaben wurden dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.

Voraussetzungen

  • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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