Juni 2025
30.06.2025 bis 30.07.2025, Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/ Friedrich-Ebert-Straße"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "BerlinerChaussee/ Friedrich-Ebert-Straße"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 22.05.2025 beschlossen:
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 756 kB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Dezember 2024 & Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 3.3 MB)
- Faunistische Erfassung (PDF, 3.7 MB)
- Untersuchungsbericht zur Umweltbaubegleitung zum Gebäudeabriss bzw. der Baufeldfreimachung (PDF, 2.2 MB)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2022 (PDF, 2.2 MB)
- Auswirkungsanalyse zum vorhabenbezogenen B-Plan für ein Grundstück an der Friedrich-Ebert-Straße in Magdeburg-Cracau vom 12.12.2019 (PDF, 4 MB)
- Erkundung der Bausubstanz und des Untergrunds auf Schadstoffe vom 31.01.2017 (PDF, 8.4 MB)
- Baugrundgutachten vom 26.07.2021 (PDF, 6.4 MB)
- Baugrundgutachten zur Regenwasserversickerung vom 15.03.2023 (PDF, 2.6 MB)
- Entwässerungskonzept vom 28.03.2023 (PDF, 1.5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (Stand: April 2023) (PDF, 9 MB)
- Verkehrsuntersuchung vom 19.01.2023 mit ergänzender Stellungnahme vom 06.12.2024 (PDF, 5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg vom 13.09.2024 (PDF, 1.3 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 16.09.2024 (PDF, 306 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Fachdienst Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde) vom 17.09.2024 (PDF, 1.4 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Fachdienst Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde) vom 10.10.2024 (PDF, 171 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Mai 2025
19.05.2025 bis 19.06.2025, Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 "Hanns-Eisler-Platz"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 "Hanns-Eisler-Platz"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.04.2025 beschlossen:
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf (der 1. Änderung) des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
19.05.2025 bis einschließlich 19.06.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs (der 1. Änderung) mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 6.5 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs (der 1. Änderung) mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 905 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
März 2025
31.03.2025 bis 30.04.2025, Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 "ehemaliges RAW- Gelände"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 „ehemaliges RAW- Gelände" und Betroffenenbeteiligung
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen:
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW Gelände“ und die Begründung/ Umweltprüfung- GOP werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW Gelände“ und die Begründung/Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.
Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die Änderungen wurden im Planteil A und B gekennzeichnet. Die Anlagen wurden aktualisiert.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2025 (PDF, 10.6 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2025 (PDF, 8 MB)
- Umweltprüfung (PDF, 7.5 MB)
- Biotoptypen (PDF, 12.8 MB)
- Baumbestand/Baumerhalt (PDF, 3.3 MB)
- Freianlagenplanung (PDF, 7.9 MB)
- Grünordnungsplan (PDF, 29.9 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde vom 23.08.2024 (PDF, 1.1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Naturschutzbehörde vom 19.08.2024 (PDF, 46 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 20.08.2024 (PDF, 35 kB)
- Auswirkungsanalyse Einzelhandel mit Stand 26.06.2024 (PDF, 3 MB)
- Ergänzende Anlage 6 zum Entwässerungskonzept vom 19.06.2024 mit Stand 02.09.2024 (PDF, 589 kB)
- Verkehrsuntersuchung mit Stand April 2024 (PDF, 28.6 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 14.02.2025 (PDF, 1.5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 14.02.2025 - Wertetabelle Tempo 30 (PDF, 64 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Februar 2025
10.02.2025 bis 12.03.2025, Entwurf und Erweiterung des Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 »Kümmelsberg Ost« im Teilbereich
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Erweiterung des Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 23.01.2025 beschlossen:
- Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Geltungsbereich wird im Süden erweitert. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Erweiterung wird neu umgrenzt:
- im Norden: von der westlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstückes 5088, entlang der Nordgrenze des Flurstücks 5088, bis zur nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstückes 5097der Flur 333;
- im Westen: von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10633, 10632, 10631 der Flur 508 und Flurstück 5052 teilweise der Flur 333;
- im Süden: von der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5058 und der Westgrenze des Flurstücks 5105, von der Südgrenze des Flurstücks 5096 und deren östlicher Verlängerung, von der Westgrenze des Flurstücks 5096 und von der Südgrenze des Flurstücks 10626 und deren westlicher Verlängerung (alle Flurstücke Flur 333);
- im Osten: von der nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5097 über die Flurstücke 5062, 5088 und 5089, entlang der Ostgrenze der Flurstücke 5097, 10036, 10037, 5100 und 5104 sowie der südlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5104 der Flur 333.
Dieser Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, dargestellt. - Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf und die Erweiterung des Geltungsbereichs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 mit dem Stand Oktober 2024 (PDF, 3.5 MB)
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 mit dem Stand Oktober 2024 (PDF, 1.9 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 15.09.2020 und 15.10.2020 (PDF, 334 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.10.2020, der Unteren Wasserbehörde vom 15.10.2020 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 15.10.2020 (PDF, 2.1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 08.10.2020 (PDF, 738 kB)
- Artenschutzfachbeitrag vom 07.07.2021 (PDF, 1.3 MB)
- Baugrundgutachten vom 28.06.2021 und 21.09.2023 - Teil 1 (PDF, 2.2 MB)
- Baugrundgutachten vom 28.06.2021 und 21.09.2023 - Teil 2 (PDF, 680 kB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 29.03.2016 (PDF, 1.9 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 29.03.2016 - Anlagen (PDF, 807 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.