November 2024
18.11.2024 bis 18.12.2024, 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:
Beschlusstext
- Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174.5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.
Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. - Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem 4. Entwurfsbeschluss ergeben:
- Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche, Bauweise in den Baugebieten WA3 und WA4
- Änderung Maß der baulichen Nutzung in den Baugebieten WA3, WA4, MU1, MU2, MU3
- Entfall öffentliche Straße
- Änderung Lage der Grünflächen
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 3.2 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 5.5 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
18.11.2024 bis 18.12.2024, Entwurf, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 "Fahlberg-List"
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 „Fahlberg-List"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:
Beschlusstext
- Der Titel des Bebauungsplans wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
-im Norden: durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1530 der Flur 476;
-im Osten: durch den Flußlauf der Elbe;
-im Süden: durch die südliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Thüringer Straße (Flurstücke 4004 und 4005 der Flur 477, Flurstück 7656 der Flur 476);
-im Westen: durch die östliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die östliche Begrenzung des Flurstücks 5528, die südliche, westliche und nördliche Begrenzung des Flurstücks 5529/2 (alle Flur 476), weiterverlaufend auf der östlichen Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die nördliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Oschersleber Straße weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung des Nachtigallenstiegs.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 35 ha. Das in seiner Begrenzung Vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 1.9 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024 (Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans) (PDF, 3.1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Naturschutzbehörde vom 18.01.2024 (PDF, 39 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 20.02.2024 (PDF, 41 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 30.01.2024 (PDF, 1.8 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 30.01.2024 und 06.02.2024 (PDF, 530 kB)
- städtebaulicher Masterplan mit Stand 16.08.2024 (PDF, 6.8 MB)
- Gestaltungsleitfaden mit Stand 23.07.2024 (PDF, 6.6 MB)
- Verkehrsuntersuchung mit Stand 24.07.2024 (PDF, 3.8 MB)
- Verkehrsuntersuchung mit Stand 24.07.2024 (Anlagen) (PDF, 4.6 MB)
- Entwässerungskonzept mit Stand 17.07.2024 (PDF, 7.7 MB)
- Kurzdarstellung Sanierungskonzept mit Stand 13.08.2024 (PDF, 1.3 MB)
- Auswirkungsanalyse Einzelhandel mit Stand 13.06.2024 (PDF, 2.7 MB)
- Schalltechnische Untersuchung mit Stand 31.05.2024 (PDF, 11.3 MB)
- Verschattungsuntersuchung mit Stand 23.07.2024 (PDF, 28.9 MB)
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit Stand Juli 2024 (PDF, 4.2 MB)
- Plan Biotoptypen mit Stand November 2023 (PDF, 1.4 MB)
- Artenschutzfachbeitrag mit Stand Juli 2024 (PDF, 905 kB)
- Faunistische Kartierung mit Stand 30.11.2023 (PDF, 7.4 MB)
- FFH-Vorprüfung mit Stand Juli 2024 (PDF, 2.4 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Oktober 2024
14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27.09.2024 beschlossen:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz – Elbufer“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz - Elbufer“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 237-2 „Zentraler Platz/ Elbufer“ setzt auf dem Prämonstratenserberg eine öffentliche Grünfläche fest. Die 1. Änderung bezog sich bereits auf eine bauliche Entwicklung des Plangebietes, welche mit der 2. Änderung mit folgenden Planzielen konkretisiert werden soll:
- Entwicklung eines Baugebietes mit überwiegender Wohnnutzung,
- Verbindung Stadt und Elbe,
- Bildung einer neuen städtebaulichen Raumkante,
- Sicherung von Wegebeziehungen
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 2. Änderung mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 4.3 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs der 2. Änderung mit dem Stand Juli 2024 (PDF, 4.9 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 02.07.2024 (PDF, 1.6 MB)
- Baumkartierung vom 14.07.2024 (PDF, 20.1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 1.7 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung«
Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung“
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.09.2024 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, das im beiliegenden Geltungsbereichsplan dargestellt ist, ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst alle bebauten Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg. Ausgenommen sind gewidmete Bahnflächen und flächige Einfamilienhausgebiete mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Reihenhäusern. - Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Der Bebauungsplan setzt im Planteil A den Geltungsbereich der „Stellplatzbegrünungssatzung“ fest.
- Es sollen Festsetzungen getroffen werden zur Ausgestaltung und Begrünung ebenerdiger Stellplätze in Umsetzung des § 1a (5) BauGB.
- Der aufzustellende einfache Bebauungsplan soll darüber hinaus keine Festsetzungen treffen. Belange des Flächennutzungsplans sind nicht berührt. - Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung soll eine Bürgerversammlung erfolgen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Koch (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2023 (PDF, 10.1 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2023 (PDF, 6 MB)
- Baustrukturtypenplan mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 17.1 MB)
- Planungshinweise Klimaanalyse vom 30.06.2013 (PDF, 9.8 MB)
- Karte Wärmebelastung der Bevölkerung aus Klimaanpassungskonzept (PDF, 325 kB)
- Stadtbaumkonzept mit dem Stand August 2023 (PDF, 13.2 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
August 2024
12.08.2024 bis 12.09.2024, Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Im B-Plan ist an geeigneter Stelle zu ergänzen, dass im B-Plan-Gebiet mindestens 30 Radabstellanlagen vorzusehen sind, von denen auch ein Teil für Lastenräder geeignet sein soll.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2024) (PDF, 759 kB)
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2024) (PDF, 2.6 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2024 (PDF, 634 kB)
- Faunistische Erfassung (PDF, 4.6 MB)
- Untersuchungsprotokoll vor Abriss (PDF, 2.8 MB)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2022 (PDF, 2.8 MB)
- Gutachten Auswirkungsanalyse vom 12.12.2019 (PDF, 4 MB)
- Erkundung Bausubstanz + Schadstoffuntersuchung vom 31.01.2027 (PDF, 9 MB)
- Baugrundgutachten vom 26.07.2021 (PDF, 4.4 MB)
- Regenwasserversickerung vom 15.03.2023 (PDF, 2.6 MB)
- Entwässerungskonzept vom 28.03.2023 (PDF, 1.5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom April 2023 (PDF, 8.4 MB)
- Verkehrsuntersuchung vom 19.01.2023 (PDF, 2.5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 23.03.2022 (PDF, 39 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Abfallbehörde vom 31.03.2022 (PDF, 1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 21.03.2022 (PDF, 351 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Juli 2024
29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten“
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
- im Norden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 214 (Flur 610), 4044/1, 10193, 4069 und 4071 (Flur 465);
- im Osten: durch eine Verbindungslinie zwischen südöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 4068/3 und nordöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 10195, die Ostgrenzen der Flurstücke 10195, 4075, 4076, 4077, 4078, 4079 der Flur 465, die Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4082 (alle Flur 465);
- im Süden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 10445 und 10194 der Flur 465 sowie durch einen 4,50 m breiten Teilabschnitt der nördliche Bordlinie der Straße Am Hopfengarten;
- im Westen: durch die östliche Fahrbahnbegrenzung der Leipziger Chaussee (Abstand etwa 6,40 m von der Ostgrenze der Flurstücke 10007 und 214 der Flur 610 nach Westen).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024 (PDF, 2.9 MB)
- Schalltechnisches Gutachten vom 18.10.2021 (PDF, 13.3 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen: der Unteren Bodenschutzbehörde vom 31.03.2022, der Unteren Wasserbehörde vom 31.03.2022, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 31.03.2022, der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.03.2022 (PDF, 596 kB)
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024 (PDF, 4.1 MB)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans:
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit
- Tiere – mit Aussagen u. a. zu Fledermäusen, Avifauna und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu Biotop- und Nutzungstypen, potentiell natürlicher Vegetation, vorhandener Vegetation und geschützten Gehölzen
- Biologische Vielfalt
- Luft
- Klima
- Landschaft
- Fläche
- Boden
- Wasser
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.
29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Plans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.
15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A, Teilbereich A und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2023 (PDF, 1.4 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2023 (PDF, 542 kB)
- Baumkartierung (PDF, 7.9 MB)
- Geotechnischer Bericht vom 22.03.2022 (PDF, 8.7 MB)
- Bebauungskonzept vom 24.03.2023 (PDF, 1.8 MB)
- Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand August 2022 (PDF, 1.2 MB)
- Erfassung Brutvögel mit Stand August 2023 (PDF, 2.7 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 1 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW- Gelände"
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 „Ehemaliges RAW- Gelände“
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/Umweltprüfung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/ Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024 (PDF, 9.3 MB)
- Begründung Teil I und II zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024 (PDF, 13.8 MB)
- Anlage 1 Baumstandorte Alt Salbke 30.04.2024 (PDF, 87 kB)
- Anlage 2 Baumkataster 30.04.2024 (PDF, 154 kB)
- Anlage 3 Artenschutzrechtliche Untersuchung zum B-Plan 30.04.2024 (PDF, 16.3 MB)
- Anlage 4 Untersuchung von Gebäuden auf streng geschützte Arten in den Wintermonaten 30.04.2024 (PDF, 9 MB)
- Anlage 5 Brutvogelkartierung im Bereich Faulmann- und Ferdinand-Schrey-Straße 30.04.2024 (PDF, 8.9 MB)
- Anlage 6 Untersuchung der Gebäude auf dem SWM-Gelände Faulmannstraße 8 30.04.2024 (PDF, 8.8 MB)
- Anlage 7 Erfassung und Untersuchung der Starkbäume auf dem SWM-Gelände Faulmannstraße 8 30.04.2024 (PDF, 7.1 MB)
- Anlage 8 Fachbeitrag Artenschutz 30.04.2024 (PDF, 786 kB)
- Anlage 9 Biotoptypen (PDF, 12.9 MB)
- Anlage 10 Bestandsbäume und Baumerhalt (PDF, 3.3 MB)
- Anlage 11 Grünordnungsplan Planung (PDF, 2.6 MB)
- Anlage 12 Grünordnungsplan (PDF, 5.5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.03.2024 (PDF, 2.8 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Naturschutzbehörde vom 07.02.2024 (PDF, 39 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 21.02.2024 (PDF, 41 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, zusammengefasst in der Zwischenabwägung Stand April 2024 (PDF, 28 kB)
- Gestaltungsplan Freianlagen vom 26.04.2024 (PDF, 3.2 MB)
- Verkehrsuntersuchung vom April 2024 (PDF, 6.9 MB)
- Mobilitätskonzept vom 15.04.2024 (PDF, 3.5 MB)
- Schalltechnisches Gutachten vom 18.03.2024 (PDF, 4.3 MB)
- Baugrundgutachten vom 02.04.2024 (PDF, 4.2 MB)
- Niederschlagsbeseitigungskonzept Präsentation (PDF, 2.3 MB)
- Niederschlagsbeseitigungskonzept Anlage 1 Blockflächenplan (PDF, 6.6 MB)
- Niederschlagsbeseitigungskonzept Anlage 2 Lageplan mit Retentionsflächen (PDF, 6.3 MB)
- Niederschlagsbeseitigungskonzept Anlage 3 Lageplan Muldenversickerungsbereiche (PDF, 6.7 MB)
- Niederschlagsbeseitigungskonzept Anlage 4 Lageplan Rigolenversickerungsbereiche (PDF, 7.2 MB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Juni 2024
10.06.2024 bis 31.07.2024, Entwurf und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird geringfügig geändert. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs entlang der östlichen Straßenflurstücksgrenze Kümmelsberg wird auf die westliche Straßenseite verschoben und verläuft damit entlang der westlichen Grenze des B-Planes 301-1 "Kümmelsberg Ostseite", 6. Änderung. Die Änderung des Geltungsbereichs ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2023 (PDF, 603 kB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2023 (PDF, 774 kB)
- Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2023 (PDF, 1.1 MB)
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Biotopkartierung (Stand Juli 2020) als Bestandteil des Umweltberichts (PDF, 1 MB)
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Biotopkartierung (Stand Juli 2020) als Bestandteil des Umweltberichts - Lageplan (PDF, 369 kB)
- Biotopkartierung (Stand Juli 2020) als Bestandteil des Umweltberichts (PDF, 375 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde vom 25.10.2021 (PDF, 1.8 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, zusammengefasst im Protokoll zur Bürger*innenversammlung am 13.10.2021 (Protokoll vom 21.10.2021) (PDF, 491 kB)
- Schallschutzgutachten mit Stand 16.06.2023 (PDF, 4.9 MB)
- Verkehrsuntersuchung mit Stand 10.06.2023 (PDF, 10.9 MB)
- Fachgutachten Feldhamster mit Stand 2020 (PDF, 1.2 MB)
- Faunistische Untersuchungen an Brutvögeln, Kriechtieren und Lurchen (Aves, Reptilia, Amphibia) mit Stand 23.05.2020 (PDF, 158 kB)
- Artenschutzfachbeitrag mit Stand Juli 2023 (PDF, 740 kB)
- Baugrundgutachten mit Stand 01.04.2022 (PDF, 2.2 MB)
- Entwässerungskonzept mit Stand 24.10.2022 (PDF, 2.2 MB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.
10.06.2024 bis 10.07.2024, 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen:
- Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 im Teilbereich und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 3. Entwurfs der 2. Änderung mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 3.8 MB)
- Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 965 kB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.
10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 »Klosterwuhne 39« mit örtlicher Bauvorschrift
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ mit örtlicher Bauvorschrift
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 3.5 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 1.8 MB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.
10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen:
- Der per beschlossenem Änderungsantrag (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Der mit Stadtratsbeschluss (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) geänderte Geltungsbereich liegt in der Flur 142 und wird wie folgt umgrenzt: Im Westen: von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 entlang der östlichen Gehwegkante des Hammersteinwegs; Im Osten: von der westlichen Gehwegkante des Elbe-Gehwegs zwischen der Straße „Sternbrücke“ und der „Hubbrücke“; Im Süden: von der südlichen Grenze der Flurstücke 10286, 10289, 10283 und 10285, der nördlichen Grenze der Flurstücke 10202 und 10168 sowie deren Verlängerung nach Westen bis zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 (alle Flur 142).
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, darstellt.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242-2.1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 627 kB)
- Begründung Teil I zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 439 kB)
- Begründung Teil II zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 3.1 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 6.5 MB)
- Höhenschnitt mit dem Stand 02.06.2021 (PDF, 1.8 MB)
- Baugrundgutachten mit dem Stand 09.05.2019 (PDF, 2.8 MB)
- Altlastenuntersuchung mit dem Stand 29.07.2013 (PDF, 2.2 MB)
- Artenschutzfachbeitrag mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 4.4 MB)
- Visualisierung (PDF, 3 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde / Unteren Naturschutzbehörde vom 21.03.2018 (PDF, 1.5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Forstbehörde vom 26.03.2018 (PDF, 295 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 16.03.2018 (PDF, 1.1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, zusammengefasst im Protokoll zur Bürgerversammlung am 05.12.2023 (Protokoll vom 20.12.2023) (PDF, 285 kB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.
10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 "Maybachstraße" und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 4.4 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 1.4 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 15.12.2023 (PDF, 40 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde / der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.01.2024 (PDF, 1.2 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Brutvögel mit dem Stand September 2018 (PDF, 4.7 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Fledermäuse mit dem Stand März 2018 (PDF, 10.5 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Zauneidechse mit dem Stand September 2018 (PDF, 1.1 MB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.
Mai 2024
06.05.2024 bis 07.06.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 »Maybachstraße«
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 26. April 2024:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ mit der Begründung in der Zeit vom
06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 4.4 MB)
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 1.4 MB)
- Gutachten - Avifaunistische Erfassung zur Brutzeit 2018 (PDF, 4.7 MB)
- Gutachten - Artenschutzfachliche Untersuchung (Quartierstrukturen von Fledermäusen) (PDF, 10.5 MB)
- Gutachten - Artenschutzfachliche Untersuchung (Prüfung auf mögliche Vorkommen der Zauneidechse) (PDF, 1.1 MB)
- Stellungnahme des Fachdienst Umweltamt zur frühzeitigen TÖB (PDF, 1.2 MB)
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Februar 2024
12.02.2024 bis 12.03.2024, Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 »Östlich August-Bebel-Damm«
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 02 vom 02.02.2024:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen:
- Der seit dem 22.05.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Das Plangebiet liegt in der Flur 201 und wird umgrenzt:
- im Norden: von der Südgrenze des Glindenberger Weges (Südgrenze der Flurstücke 11124 und 11162);
- im Osten: von der Ostgrenze des Flurstücks 10996, von der Verbindung zwischen der Südostecke des Flurstücks 10996 zur Nordostecke des Flurstücks 11161, weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 11161, 11135, 11138, 11149, 11151, 1102511027, 11044, 11042, 11033, 11080, 11078, 264/10, weiter von einer Linie zwischen der Nordspitze des Flurstücks 265/4 zur Nordostecke des Flurstücks 269/2, weiter von der Ost- und Südgrenze des Flurstücks 269/2, von der Ostgrenze des Flurstücks 11173 und deren nördlicher Verlängerung, von der Ostgrenze der Flurstücke 304/8 und 301/6;
- im Süden: von der Südgrenze der Flutstücke 301/6, 301/5, 302/3, 303/7 und der westlichen Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 303/7;
- im Westen: von der Ostgrenze des August-Bebel-Dammes (Ostgrenze der Flurstücke 11154, 11157, 10360, 10358, 10144, 10141, 10140, 203, 188, 170, 165, 154, 150 und 133)
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung der 1. Änderung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2023 (PDF, 2.8 MB)
- Begründung zur 1. Änderung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2023 (PDF, 371 kB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Januar 2024
29.01.2024 bis 28.02.2024, 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 01 vom 19.01.2024:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen:
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.157-1 „Neustädter See“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
29.01.2024 bis einschließlich 28.02.2024
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand August 2023 (PDF, 8.4 MB)
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand August 2023 (PDF, 1.4 MB)
DIN-Normen
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
08.01.2024 bis 07.02.2024, Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 "Eulenberg" einschließlich der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L50 "Baustellenzufahrt"
Aufstellung der 1. Änderung im vereinf. Verfahren und öffentl. Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 353-2 "Eulenberg" einschl. der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L 50 "Baustellenzufahrt"
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 22.12.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen:
- Der seit dem 22.07.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Das Plangebiet der 1. Änderung des B-Planes Nr. 353-2 „Eulenberg“, mit einer Fläche von ca. 380 ha, liegt in der Flur 616 und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die nördliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10107 und 1/1 in der Flur 616 (Stadtgrenze) und der nördlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10312 in der Flur 606 (nördliche Straßenbegrenzung der Wanzleber Chaussee),
- im Osten durch die jeweils westliche Böschungskante der BAB 14 und der Straße Siedlung Baumschule, durch die westliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10308, 10309, 10310, 10295, 10246, 10249, 10252, 10255, 10258, 10261, 10264, 10266, 10354, 10236 in der Flur 606 und der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10002, 10007, 10004, 10009, 10015, 10069, 10013, 10025, 10043, 10042, 10048, 10074, 10078, 10052 und deren Verlängerung bis zur westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10059, der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10080, 10061, 10088, der nördlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 150/39, der östlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 153/40 bis zur westlichen Zaunbegrenzung der „Siedlung Baumschule“ und dieser weiter in südlicher Richtung folgend, die nördliche und östliche Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10114, der östlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 157/42 und 155/42 in der Flur 616,
- im Süden durch die südliche Begrenzung der Flur 616 (südliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg),
- im Westen durch die westliche Flurgrenze der Flur 616 bzw. durch die westliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange soll der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden. - Planungsziel ist die Anpassung von Festsetzungen an die geplante Intel-Ansiedlung. Die Schwerpunkte der Bebauungsplanänderung sind:
- Festsetzung von Flächen für die Stromversorgung (Umspannwerke),
- Anpassung von Lage und Dimensionierung künftiger Verkehrsanlagen und Leitungstrassen,
- Anpassungen von Festsetzungen in Hinblick auf den Entfall der Siedlung Baumschule,
- Anpassung der Lage von Grünflächen und Pflanzbindungsflächen. - Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger*innenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
08.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung in der Fassung des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand September 2023 (PDF, 10.2 MB)
- Begründung Teil 1 zum Bebauungsplan in der Fassung des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand September 2023 (PDF, 1.4 MB)
- Begründung Teil 2 - Umweltbericht vom März 2022 als Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 353-2 »Eulenberg« (PDF, 4.1 MB)
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. Lärm, Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Erholungsfunktion
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt– mit Aussagen u. a. zur potentiellen natürlichen Vegetation, realen Vegetation, zu vorkommenden Biotoptypen zum Vorkommen von Feldhamstern und Brutvögeln (vor allem besonders geschützte Feldlerche)
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Klimatyp, zur Beurteilung des Bioklimas und der Luftqualität, zur besonderen Bedeutung des Kaltluftentstehungsgebiets
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftstyp, zum Erlebniswert des Landschaftsbildes, zum Landschaftsraum
- Boden – mit Aussagen u. a. zu potentiell natürlichen Vegetationen, zur Baugrunduntersuchung, zur Bodenfunktion, Bodenbelastungen, zur Durchlässigkeit der Böden als Voraussetzung der Grundwasserneubildung
- Fläche – mit Aussagen u. a. zur jetzigen Nutzung (Ackerfläche), zur Versiegelung, zum Entwicklungspotenzial
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser (Einschränkung der Grundwasserbildung), zum Oberflächenwasser
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Bodendenkmale , wie vorgeschichtliche Siedlungen (Jungsteinzeit, Bronzezeit, Vorrömische Eisenzeit, Römische Kaiserzeit, Mittelalter), Gräber (Jungsteinzeit, Mittelalter), Einzelfunde (Mittelalter), Durchführung einer fachgerechten Dokumentation
- Begründung Teil 3 - Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen für Natur und Landschaft (PDF, 195 kB)
mit dem Stand September 2023 u. a. mit Aussagen zur Beachtung der Umweltbelange der Planung „Aufweitung L 50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2023), wie Schutz der Baumreihe entlang der L 50
Unterlagen zur Aufweitung der „L50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ mit folgenden umweltbezogenen Informationen:
- U08_1_Entwässerungslageplan_rev1 (PDF, 1.2 MB)
- U08_2_Entwässerungslageplan_rev1 (PDF, 1.2 MB)
- U17_Immissionstechnische Untersuchungen (PDF, 175 kB)
- U17-1_vereinf_Bewertung_Luftschall (PDF, 316 kB)
- U18_Wassertechnische Untersuchungen (PDF, 175 kB)
- U18-1_Kurzerläuterung_Entwässerung_rev1 (PDF, 186 kB)
- U18-2_Entwässerungsberechnungen_rev1_2023-11-17 (PDF, 124 kB)
- U18-3_1_Querschnitt_Durchlass_L50_0+396 (PDF, 3.8 MB)
- U19-4_UVPG - Prüfschema (PDF, 165 kB)
- U20_Geotechnische Untersuchungen (PDF, 175 kB)
- U20-3_Baustoff- und Bodenprüfung Nordharz GmbH, Bericht Nr. 60019 (PDF, 13.6 MB)
- U19-3_Baumerfassung und -bewertung (PDF, 2.3 MB)
- U20-1_GCE_Vorabinformation_22G061_Eulenberg_Baustrassenanbindung_L50_30Nov2022 (PDF, 4.5 MB)
weitere Unterlagen zur Aufweitung der L50, wie u. a.:
- Planverzeichnis
- U03 Übersichtsplan
- U05-1 Lageplan
- U05-2 Lageplan
- Querschnitte
- Deckblatt Anlage 4 (PDF, 1 MB)
- Planverzeichnis Feststellungsentwurf (PDF, 47 kB)
- U00_Deckblatt (PDF, 111 kB)
- U01_Erläuterungsbericht (PDF, 174 kB)
- U01_Erläuterungsbericht_Feststellungsentwurf_rev5 (PDF, 600 kB)
- U02_Übersichtskarte_rev1 (PDF, 425 kB)
- U03_Übersichtslageplan_rev1 (PDF, 626 kB)
- U04_Übesichtshöhenplan_rev1 (PDF, 915 kB)
- U05_1_Lageplan_rev1 (PDF, 2 MB)
- U05_2_Lageplan_rev1 (PDF, 2.2 MB)
- U06-1_1_Höhenplan_L50_rev1 (PDF, 1.1 MB)
- U06-1_2_Höhenplan_L50_rev1 (PDF, 1.2 MB)
- U06-2_1_Höhenplan_Zufahrt1_rev1 (PDF, 125 kB)
- U06-3_1_Höhenplan_Zufahrt2_rev1 (PDF, 593 kB)
- U14-1_1_SQ_L50_0+170_rev1 (PDF, 2.7 MB)
- U14-1_2_SQ_L50_0+500_rev1 (PDF, 3.2 MB)
- U14-1_3_SQ_L50_0+750_rev1 (PDF, 2.6 MB)
- U14-1_4_SQ_L50_1+000_rev1 (PDF, 3.2 MB)
- U14-1_5_SQ_L50_1+110_rev1 (PDF, 3.1 MB)
- U14-1_6_SQ_L50_1+227_rev1 (PDF, 3.5 MB)
- U14-1_7_SQ_L50_1+330_rev1 (PDF, 1.6 MB)
- U14-1_8_SQ_Zufahrt1_0+040_rev1 (PDF, 2.1 MB)
- U14-1_9_SQ_Zufahrt2_0+045_rev1 (PDF, 4.8 MB)
- U22_Verkehrsuntersuchung (PDF, 175 kB)
- U22-0_Vorblatt Verkehrsuntersuchung (PDF, 36 kB)
- U14-2_Ermittlung der Belastungsklasse (PDF, 336 kB)
- U22-1_Verkehrszählung_BAB14_NW-Rampe (PDF, 554 kB)
- U22-2-1_VU L50_Bauzufahrt1 V1 (PDF, 233 kB)
- U22-2-2_VU L50_Bauzufahrt2 V1 (PDF, 233 kB)
- U22-3-1_VU L50_Bauzufahrt1 V2 (PDF, 236 kB)
- U22-3-2_VU L50_Bauzufahrt2 V2 (PDF, 239 kB)
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.