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Fahrradstraßen

2026

Fahrradstraßen werden im Vekehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus thematisiert. Hier ist als Maßnahme 49 Aufwertung geeigneter Straßen für den Radverkehr (Ausweisung als Fahrradstraßen) beschrieben, das geeignete Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen sind (Beschlussnummer 1399-046(VII)22).

Fahrradstraße - Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen

Fahrradstraße - Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat eine weitere Fahrradstraße. Seit dem 3. August 2026 hat im Seilerweg und im Südabschnitt der Straße Am Winterhafen der Fahrradverkehr Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Die entsprechende Beschilderung im Stadtpark erfolgte am 3. August 2026 und in beiden Straßen gelten damit auch neue Verkehrsregeln für Verkehrsteilnehmende.

Die Umwandlung der genannten Strecken im Stadtpark in eine Fahrradstraße basiert hauptsächlich auf einem Beschluss des Stadtrates (Beschlussnummer 4046-047(VII)22). Das Gremium hatte 2022 einem entsprechenden Antrag (Antrag A0062/22 sowie Änderungsantrag A062/22/1 Fahrradstraße) der CDU-Fraktion zugestimmt. Unter anderem wegen umfangreicher Prüfungen erfolgte die Umsetzung erst am 3. August 2026. Dazu gehören beispielsweise die komplexen Zusammenhänge der baulichen Veränderungen im Gesamtgebiet des Ersatzneubaus Strombrückenzug sowie die Anforderungen an die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtpark.

Welche Beschilderung ist wo im Stadtpark montiert ?

Konkret gehören folgende Bereiche zur neuen Fahrradstraße:

  • Südabschnitt der Straße Am Winterhafen zwischen dem früheren Bauhof und der Einmündung zum Seilerweg
  • Seilerweg zwischen der Brücke über die Taube Elbe am Sportplatz Seilerwiesen bis zum Hotel „Das Elb“
  • ein kurzer Abschnitt des Heinrich-Heine-Wegs zwischen dem Hotel und dem Fort XII

Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)
Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)
Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)
Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)
Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)
Fahrradstraße - Seilerweg - Am Winterhafen Pauline Schröder (privat)

Was bleibt bei der Einführung gleich ?

Besuchende dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Vorfahrtsregelung bleibt bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.

Was ändert sich bei der Einführung ?

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern.

Wie wird die Vorfahrt geregelt ?

Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das Grundsatzgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrender grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregeln Fahrradstraße - Was muss ich beachten ? Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

  • Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"
  • Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"

    In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
    zugelassen.

    Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"
  • Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

Adresse/Information

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Pham

Fachdienst Verkehrsplanung
SB Verkehrsplanung Ostelbien

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Fahrradstraße - Goethestraße

Die Fahrradstraße ist in der Goethestraße. Sie dient als Verbindungsstück der Stadtteile Diesdorf sowie Stadtfeld Ost und West mit der Magdeburger Innenstadt. Zudem werden die touristischen Radrouten des Börderadwegs, des Telegraphenradwegs und des Städtepartnerschaftsradwegs Braunschweig - Magdeburg durch die Goethestraße geführt.

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  • Fahrradstraße - Goethestraße - Flyer

    Flyer Fahrradstraße

Was bleibt bei der Einführung gleich ?

Anwohnende und Besuchende der Goethestraße dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Das Parken am Fahrbahnrand ist wie bisher gestattet. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Einbahnstraßen- und Vorfahrtsregelung bleiben bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.

Was ändert sich bei der Einführung ?

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Der Weg entlang der Schrote ist den Zufußgehenden vorbehalten.

Wie wird die Vorfahrt geregelt ?

Die Vorfahrtsregelung in der Goethestraße wird einheitlich geregelt. Das heißt, dass an allen Kreuzungen rechts vor links gilt. An den Kreuzungen mit der Annastraße, Steinigstraße und der Friesenstraße wird mit der Fahrradstraße rechts vor links gelten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt für alle bestehen.

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregeln Fahrradstraße - Was muss ich beachten ? Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

  • Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"
  • Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"

    In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
    zugelassen.

    Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"
  • Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Strüber

Fachdienst Verkehrsplanung
1. Sachbearbeiter 64.43 Verkehrsdaten, Verkehrsmodellierung, Verkehrsprognose, Verkehrsmanagement, Großprojekte

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Weitere Informationen zur Entstehung  und Thematik

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregeln Fahrradstraße - Was muss ich beachten ? Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

  • Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"
  • Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"

    In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
    zugelassen.

    Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"
  • Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Frau Meiners

Fachdienst Verkehrsplanung
Teamleitung 64.42 Verkehrsanlagenplanung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Verkehrsplanung

Der Fachdienst Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung von Vorplanungen für Verkehrsanlagen.