Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger und jede Bürgerin, die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfende sind in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand tätig. Sie sichern den reibungslosen Ablauf am Wahltag, sowie die Auszählung und Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.
Sie haben die Möglichkeit sich in unserer permanenten Datenbank bereitwilliger Personen zur Hilfe bei Wahlen und Abstimmungen in Magdeburg eintragen zu lassen. Nutzen Sie gern unser Onlineformular, um sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu registieren.
Weitere Informationen zum Wahlehrenamt:
- Wahlehrenamt
- datenschutzrechtliches Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Materialiensammlung: Schülerinnen und Schüler als Wahlhelfende
Registrierungen in die Wahlhelfendendatenbank erfolgen bitte vorrangig über unsere Onlineerfassung (Einzelpersonen) und nur bei Gruppen/Klassen alternativ über dieses Gruppenformular.
Schulungsvideos und- unterlagen für berufene Wahlvorstände
Allgemeine Wahlvorstände
- Schulungsmaterial (Passwort siehe Berufungsschreiben)
- zusätzliches Schulungsmaterial für repräsentative Wahlbezirke (betrifft die Wahlbezirke 0106, 0108, 0201, 0202, 1201, 1203, 2406, 2408, 2606, 3011, 3202, 5002) (Passwort siehe Berufungsschreiben)
- Schulungsvideo: Allgemeine Wahlhelferschulung
- Schulungsvideo: Besonderheiten und Musterauszählung
Briefwahlvorstände
- Schulungsmaterial (Passwort siehe Berufungsschreiben)
- Schulungsvideos: Wahlhelferschulung Briefwahl