Die Unterstützungsleistung wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Für jede Auszahlung ist ein separater Antrag erforderlich. Die Antragsformulare stehen online zum Download bereit. Der ausgefüllte Antrag sollte bevorzugt per E-Mail an MD-Studenten@ewo.magdeburg.de eingereicht werden.
Die Art der Auszahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Magdeburg in Verbindung mit dem Datum der Erstimmatrikulation.
Ratenzahlung (insgesamt 160 Euro)
Das Sommersemester beginnt am 1. April, das Wintersemester am 1. Oktober. Wird der Hauptwohnsitz in Magdeburg innerhalb der ersten drei Monate des jeweiligen Semesters angemeldet und der Antrag in diesem Zeitraum gestellt, erfolgt die Auszahlung der Unterstützungsleistung in drei Raten:
- 70 Euro nach Bearbeitung des ersten Antrags,
- 50 Euro nach einem Jahr (erneuter Antrag erforderlich),
- 40 Euro nach einem weiteren Jahr (erneuter Antrag erforderlich).
Für jede weitere Rate ist ein separater Antrag erforderlich.
Einmalzahlung (160 Euro)
Wird der Antrag erst nach Ablauf der dreimonatigen Frist des jeweiligen Semesters gestellt, besteht weiterhin Anspruch auf die Unterstützungsleistung in Form einer Einmalzahlung. Diese beträgt 160 Euro und wird nach einer ununterbrochenen Hauptwohnsitznahme von zwei Jahren in Magdeburg ausgezahlt. Der Antrag ist nach Ablauf der zweijährigen Frist einzureichen.
Wichtige Hinweise
- Für jede Auszahlung bei der Ratenzahlung ist ein separater Antrag erforderlich.
- Die Antragstellung sollte bevorzugt per E-Mail erfolgen.
- Der Anspruch auf die Unterstützungsleistung erlischt:
- bei der Ratenzahlung drei Jahre nach Auszahlung der ersten Rate,
- bei der Einmalzahlung drei Jahre nach Erfüllung der zweijährigen Hauptwohnsitzfrist.