Schuleinzugsbereich der Grundschulen
Begründete Ausnahmeanträge werden über die zuständige Grundschule an den Schulträger zur Entscheidung gesandt. Das Formular erhält man in der Grundschule.
Jede Magdeburger Straße - teilweise mit Hausnummern - ist durch Satzungsbeschluss des Stadtrates dem Schuleinzugsbereich einer Grundschule zugeordnet. Dies ist die zuständige Schule für die Schulanmeldung, das heißt an dieser kommunalen Grundschule kann ein Kind zur Einschulung angemeldet werden. Für alle anderen Schulformen (Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen) ist der Schuleinzugsbereich das gesamte Gebiet der Stadt Magdeburg.