Fahrradstraße - Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen
Die Umwandlung der genannten Strecken im Stadtpark in eine Fahrradstraße basiert hauptsächlich auf einem Beschluss des Stadtrates (Beschlussnummer 4046-047(VII)22). Das Gremium hatte 2022 einem entsprechenden Antrag (Antrag A0062/22 sowie Änderungsantrag A062/22/1 Fahrradstraße) der CDU-Fraktion zugestimmt. Unter anderem wegen umfangreicher Prüfungen erfolgte die Umsetzung erst am 3. August 2026. Dazu gehören beispielsweise die komplexen Zusammenhänge der baulichen Veränderungen im Gesamtgebiet des Ersatzneubaus Strombrückenzug sowie die Anforderungen an die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtpark.
Welche Beschilderung ist wo im Stadtpark montiert ?
Konkret gehören folgende Bereiche zur neuen Fahrradstraße:
- Südabschnitt der Straße Am Winterhafen zwischen dem früheren Bauhof und der Einmündung zum Seilerweg
- Seilerweg zwischen der Brücke über die Taube Elbe am Sportplatz Seilerwiesen bis zum Hotel „Das Elb“
- ein kurzer Abschnitt des Heinrich-Heine-Wegs zwischen dem Hotel und dem Fort XII
Was bleibt bei der Einführung gleich ?
Besuchende dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Vorfahrtsregelung bleibt bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.
Was ändert sich bei der Einführung ?
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern.
Wie wird die Vorfahrt geregelt ?
Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das Grundsatzgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrender grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.