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Die Fahrradstraße ist in der Goethestraße. Sie dient als Verbindungsstück der Stadtteile Diesdorf sowie Stadtfeld Ost und West mit der Magdeburger Innenstadt. Zudem werden die touristischen Radrouten des Börderadwegs, des Telegraphenradwegs und des Städtepartnerschaftsradwegs Braunschweig - Magdeburg durch die Goethestraße geführt.

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  • Fahrradstraße - Goethestraße - Flyer

    Flyer Fahrradstraße

Was bleibt bei der Einführung gleich ?

Anwohnende und Besuchende der Goethestraße dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Das Parken am Fahrbahnrand ist wie bisher gestattet. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Einbahnstraßen- und Vorfahrtsregelung bleiben bestehen. Gehwege bleiben den Zufußgehenden vorbehalten.

Was ändert sich bei der Einführung ?

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrenden. Autofahrende müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Der Weg entlang der Schrote ist den Zufußgehenden vorbehalten.

Wie wird die Vorfahrt geregelt ?

Die Vorfahrtsregelung in der Goethestraße wird einheitlich geregelt. Das heißt, dass an allen Kreuzungen rechts vor links gilt. An den Kreuzungen mit der Annastraße, Steinigstraße und der Friesenstraße wird mit der Fahrradstraße rechts vor links gelten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt für alle bestehen.

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Allgemeine Verkehrsregeln der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregeln Fahrradstraße - Was muss ich beachten ? Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrende den Vorrang haben. Radfahrende dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrregeln in der Fahrradstraße - Was muss ich beachten ?

Verkehrsregel in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße - Wie sieht die Beschilderung aus ?

  • Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.1 "Beginn Fahrradstraße"
  • Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"

    In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
    zugelassen.

    Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei"
  • Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

    Mit dem Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße" sowie ggf. Straßenpiktogramm wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

    Verkehrszeichen 244.2 "Ende Fahrradstraße"

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Strüber

Fachdienst Verkehrsplanung
1. Sachbearbeiter 64.43 Verkehrsdaten, Verkehrsmodellierung, Verkehrsprognose, Verkehrsmanagement, Großprojekte

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

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