- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- bei vorzeitiger Beantragung:
- Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass oder
- vorläufiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung
- Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: gültiger Reisepass oder vorläufiger Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
- Bescheinigung über die Namensführung
- falls vorhanden: gültiger Reisepass oder vorläufiger Reisepass mit dem neuen Namen
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- zwei sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- zwei sorgeberechtigte Elternteile:
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