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Die untere Wasserbehörde bearbeitet und erteilt Erlaubnisse für folgende Gewässerbenutzungen:


Für nachfolgende Gewässerbenutzungen ist ein formloser Antrag zu stellen:

  • Abwassereinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser), z.B. Mischwasserentlastungen
  • erlaubnispflichtige Wasserentnahmen aus dem Grundwasser
  • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer