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FAQ - häufig gestellte Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde
Leistungsbeschreibung
| Wo beantrage ich meine Fahrerlaubnis? |
| In der Fahrerlaubisbehörde an meinem Hauptwochnsitz. |
| Bitte sprechen Sie zu jeder Antragstellung persönlich in der Fahrerlaubisbehörde vor ! |
| Wo bekomme ich den neuen Führerschein ausgehändigt? |
| In der oben benannten Fahrerlaubnisbehörde am Informationsschalter im Erdgeschoss. |
| Was habe ich bei der Abholung des Führerscheines vorzulegen? |
| Den Personalausweis oder Reisepass sowie meinen Führerschein / vorläufige Fahrberechtigung / Ausnahmegenehmigung (soweit vorhanden) |
| Kann ich jemanden mit der Abholung meines Führerscheines beauftragen? |
| Ja, mit einer Vollmacht und den darauf angegebenen Dokumenten. Die Vollmacht finden Sie weiter unter auf der Seite. |
| Kann ich meinen Führerschein bei einem Fahrverbot bei Ihnen hinterlegen? |
| Nein, die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, Fahrverbote zu vollstrecken. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, welche das Fahrverbot ausgesprochen hat. |
| Kann ich an meinem Nebenwohnsitz die Fahrerlaubnis erwerben? |
| Die Zuständigkeit obliegt dem Hauptwohnsitz. In begründeten Einzelfällen ist eine Ausnahme zulässig. Bitte fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes nach. |
| Besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aushändigung der Fahrerlaubnis, wenn der 18. Geburtstag auf ein Wochenende fällt? |
| Eine vorzeitige Aushändigung des Führerscheines ist, auch an die Erziehungsberechtigten, nicht möglich ! |