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Standesamt

Aktuelle Meldungen

Bessere Hochzeitsplanung: Digitalisierte Terminvergabe Standesamt
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© Landeshauptstadt Magdeburg

Bessere Hochzeitsplanung: Digitalisierte Terminvergabe Standesamt

Das Standesamt erweitert sein Serviceangebot und führt einen digitalen Traukalender sowie einen Online-Terminkalender für weitere Anliegen aus dem Bereich Eheangelegenheiten und Kirchenaustritte ein. Ab sofort können Termine rund um die Uhr online eingesehen und gebucht werden. Die Softwarelösung ermöglicht schnellere Überblicke, Planungen und Reservierungen.

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Aktuelles aus Ihrem Standesamt

Um Wartezeiten für Ihr Baby zu vermeiden, steht Ihnen zur Abgabe von Unterlagen der Briefkasten am Standesamt zur Verfügung. Dieser wird mehrmals täglich während der Sprechzeiten geleert. Bei Fertigstellung einer Geburtsurkunde erfolgt eine Benachrichtigung über die im Antrag angegebene Telefonnumer oder eMail. Aktuell händigen wir diese zu individuellen Terminen an den Sprechtagen aus. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.

Bei Erstbeurkundung von Geburten sprechen Sie bitte während der Öffnungszeiten vor:  Geburt anzeigen

Bereiche des Standesamtes


Fragen und Anliegen zum Thema

Eheregister und Anerkennung ausländischer Scheidungen
ehe@std.magdeburg.de
Tel.  +49 391 540 4225

Fragen und Anliegen zum Thema

Geburten der letzten 3 Jahre  und Vaterschaftsanerkennungen
geburtsanmeldung@std.magdeburg.de
Tel. +49 391 540 4215

Tod eines Angehörigen und Nachlassfragen
sterbe@std.magdeburg.de
Tel.  +49 391 540 4216

Kirchenaustritte und Abforderung von Eheurkunden
ehe@std.Magdeburg.de
Tel.  +49 391 540 4226 und 4225

Urkundenabforderungen aus dem Geburtsregister über das Urkundenportal (Zugang siehe unten) oder per Mail
urkundenportal@std.Magdeburg.de
Tel.  +49 391 540 4223

Urkundenportal

Urkundenportal

Wenn Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder einen entsprechenden Registerauszug benötigen, können Sie diese ganz einfach über unser Urkundenportal beantragen.

Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Nutzung der Personenstandsregister erhalten Sie auf den Seiten des Standesamtes zur Benutzung der Personenstandsregister

Hinweise zur Urkundenbestellung

Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden) sowie beglaubigte Auszüge aus den Registern stellt das Standesamt Magdeburg aus – vorausgesetzt, der Vorgang wurde dort bereits beurkundet.

Ist der Personenstandsfall noch nicht vollständig beurkundet, können Sie über das Urkundenportal noch keine Urkunden beantragen.

Welche Urkunden können Sie bestellen?

Sie erhalten auf den Tag genau.

  • Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
  • Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z.B. Geburtszeit

Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • 10,00 € für die erste Urkunde
  • 5,00 € für jede weitere Urkunde im gleichen Anforderungsvorgang
  • gebührenfrei für Rentenzwecke

Link zur Gebührenübersicht

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB) 

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz

Bitte schwärzen Sie auf der Kopie alle Daten, die für die Identifizierung nicht erforderlich sind. Das gilt besonders für die Zugangs- und Seriennummer auf dem Ausweis.

Die Kopie wird gelöscht bzw. vernichtet, sobald sie für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt wird.

Folgende Urkunden können im Urkundenportal beantragt werden:

Gebühren im Standesamt

Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2020

Verweis auf: 

AllGO LSA

1 Eheschließung

1.1. Prüfung der Ehefähigkeit
a) bei Anmeldung der Eheschließung oder bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses 80 €.
b) wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist 130 €.
1.2. Durchführung der Eheschließung vor einem anderen, als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 30 €.
1.3. für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung 150 €.
1.4. für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer 130 €.
1.5. für die Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe 100 €.

2 Beurkundung einer Lebenspartnerschaft

2.1. Für die Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland begründeten Lebenspartnerschaft 100 €.

3 Namensrechtliche Erklärungen

3.1. für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 30 €.
3.2. für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 EGBGB 30 €.
3..3 für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 48 EGBGB 30 €.
3.4. für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung oder eine Namensangleichung 10 €.
3.5. für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen 30 €.

4 Sonstige Amtshandlungen

4.1. für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 30 €.
4.2. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch/Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch/Lebenspartnerschaftsreg ister, dem Geburtenbuch/Geburtenregister, dem Sterbebuch/Sterberegister, den früheren Standesregistern 10 €.
4.3. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch 10 €.
4.4. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 10 €.
4.5. für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde 10 €.
4.6. für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde - soweit es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird - die Hälfte der Gebühr nach Tarifstellen 4.2 bis 4.5
4.7. für die Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
a) in ein Personenstandsbuch/Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch/Lebenspartnerschaftsregister 5 €
b) in die Sammelakte 12 €.
4.8. für die Entgegennahme eines Antrags auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamts und für die Beglaubigung der elektronisch übermittelten Personenstandsurkunde 10 €.
4.9. für die elektronische Übermittlung der für den Ausdruck einer Personenstandsurkunde erforderlichen Daten vom registerführenden Standesamt an das die Daten anfordernde Standesamt 10 €.
4.10. für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 20 bis 70 €.
4.11. für die Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 20 €.
4.12. für die Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles im Ausland 50 € bzw. 70 €.
4.13. Erteilung einer Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) 10 €.
4.14. für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 10 €.

Anmerkungen zu den Tarifstellen 1 bis 4.12:

1. Gebührenfrei sind:
a) Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung nach § 1355 BGB oder § 3 LPartG, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird.
b) die Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes nach § 1617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
c) das Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen, wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist,
d) die Erteilung einer Bescheinigung, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammen mit der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erteilt wird.

2. Die Vergütung für einen zugezogenen Dolmetscher oder die auf Wunsch der Eheschließenden oder Lebenspartner veranlassten Kosten für die Bereitstellung von Räumen sind als Auslagen nach § 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) zu erheben.

80 Kirchenaustrittsgesetz

Entgegennahme der Austrittserklärung nach § 1: 30 €

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