Folgende Angebote gelten ausschließlich für ausländische Personen in Gemeinschaftsunterkünften:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern
- Bearbeitung der Spätaussiedler-Altfälle gem. Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Bearbeitung für Umverteilungsveträge von Gemeinschaftsunterkunft in private Wohnungen
- Beratung und Betreuung der Migranten innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in allgemeinen sozialen Belangen (z.B. Möglichkeiten der Wohnungsversorgung, KITA-Besuch, Beschulung, medizinische Versorgung u.a.)
- Interkulturelle Beratung und Koordinierung für Integrationshilfen
- Kooperationen mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe