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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Allgemeine Informationen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt »ELSTER« einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu »ELSTER«: https://www.elster.de/eportal/start

Zuständige Stelle

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt »ELSTER« ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Gebühren

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: »Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -«, Abschnitt »C«
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt »ELSTER«
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort liegen keine Informationen zur Zuständigkeit in unserem System vor. Alternativ können Sie im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt weitere Informationen abrufen.