Restabfall
Abfallbehälter
- Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein
- Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen.
- Die An- und Ummeldung ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich vorzunehmen.
- Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
- Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche
- Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum
- 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden.
Öffnungszeiten Antragstellung/ Verwaltung
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Was gehört in die Restmülltonne ?
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Abfallsäcke
Für gelegentlich mehr Restabfall, können Abfallsäcke erworben werden.
Weitere Informationen: Abfallsäcke
Die Säcke können an folgenden Stellen erworben werden:
Kassenöffnungzeiten
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
und in den
Bürgerbüros.