Boden- und Altlasteninformationssystem (Altlastenkataster)
Verdachtsflächen
Unter dem Begriff "Flächen mit mineralischem Abfall > Z1"werden Flächen registriert, bei denen eine Verfüllung mit Recyclingmaterial (z.B. aufgearbeiteter Bauschutt) erfolgt ist. Ausschlaggebend sind hierbei die Vorschriften des Abfallrechts.Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist eine Verwertung von Abfällen nur dann zulässig, wenn sie ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Dabei ist beim Einbau von mineralischen Abfällen sicherzustellen, dass es nicht zu Verunreinigung des Grundwassers, zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu einer Schadstoffanreicherung des Bodens kommt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden Einbauklassen mit bestimmten Zuordnungsklassen (Z0 - Z2), die jeweils eine Konzentrationsangabe verschiedener chemischer Stoffe und Stoffgruppen enthalten, festgelegt.
Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen
Unter Altlastverdachtsflächenwerden Flächen registriert, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.Dabei wird zwischen einem Altstandort und einer Altablagerung unterschieden.sind Flächen bei denen eine Beeinträchtigung der Bodenfunktion vorliegt, welche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen können. , allgemeinsind Flächen, die noch nicht untersucht wurden aber bei denen die Möglichkeit einer schädlichen Bodenveränderung besteht.
Des Weiteren werden Flächen erfasst, bei denen sich der Verdacht als Altstandort oder als Altablagerung durch entsprechende Untersuchungen bestätigt hat.Insbesondere bei diesen Flächen ist eine Gefährdungsabschätzung von großer Bedeutung. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung bzw. einer abschließenden Gefahrenbeurteilung kann entschieden werden, welche Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind. Hierbei wird unterschieden zwischen Maßnahmen zur Beseitigung oder erheblicher Verminderung der vorhandenen Schadstoffe (Dekontamination) oder Maßnahmen die eine Ausbreitung der Schadstoffe verhindert oder langfristig vermindert ohne die vorkommenden Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen).
Im Altlastenkataster werden ebenfalls Rüstungsstandorte erfasst, welche eine Militärische Nutzung durch die Wehrmacht im II. Weltkrieg sowie später durch die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte (WGT) erfahren haben.
Archivierte Flächensind Flächen bei denen sich der Altlastverdacht infolge von Untersuchungen nicht bestätigt hat, von denen keine Gefahr für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit ausgeht oder bei denen bereits eine Sanierung durch Sicherung oder Dekontamination erfolgte.
Nach diesen Kriterien wurden zwischen 1991 und 2005 insgesamt 498 Flächen und Standorte innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Magdeburg erfasst und den o.g. Gruppen zugeordnet (Tabelle).
Dabei handelt es sich im Regelfall nicht um Gebiete mit nur einer Belastungsquelle, sondern häufig um Standorte, welche diverse Eintragsquellen unterschiedlicher Schadstoffe oder auch Schadstoffgruppen aufweisen.
Ermittelte Altlasten und -verdachtsflächen in der Landeshauptstadt Magdeburg
Zu den erhobenen Daten der Fläche gehören die Standortbasisdaten wie Bezeichnung der Fläche, Adresse und Lage im Stadtgebiet, Flächengröße und Mittelpunktkoordinaten, Flur- und Flurstückszuordnung, Eigentümer sowie die Freistellungssituation gemäß Umweltrahmengesetz. Daneben werden Art und Menge eingelagerter Abfallarten sowie während des Produktionsprozesses anfallender Schadstoffe als Emissionsdaten erfasst. Das derart ermittelte Schadstoffinventar lässt in Verbindung mit den Immissionsdaten (im Wesentlichen die betroffenen Nutzungen und Schutzgüter), und den Transmissionsdaten (Grundwasserstand und -fließrichtung, Durchlässigkeit des Grundwasserleiters, Versiegelungsgrad der Oberfläche u.a.) eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials zu.
Auf Grundlage der Ergebnisse gutachterlichen Untersuchungen werden die vorhandenen flächenspezifischen Daten konkretisiert und ständig aktualisiert. Anhand der aktuellen Daten wird das Gefährdungspotenzial der Fläche jeweils neu beurteilt und gemäß BBodSchG bewertet.
Natürlich ist die derart entstehende Liste an Gutachten zu jeder erfassten Fläche ebenfalls Bestandteil des Altlastenkatasters.
Nach Maßgabe der EU-Richtlinie 2003/4/EG v. 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wird jeder Person auf Antrag die Möglichkeit eröffnet, Auskunft aus dem Altlastenkataster zu erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte bei einem Grundstücksan- und verkauf, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bspw. bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten.
Alle altlastrelevanten Daten werden zudem dem Landesamt für Umweltschutz (LAU) des Landes Sachsen-Anhalt in einer Datenbank zur Verfügung gestellt. Dort werden alle Altlastverdachts- und Altlastflächen Sachsen-Anhalts in einem ressortübergreifenden Umweltinformationssystem landeseinheitlich nach einem vorgegebenen Schema bewertet.
Übersicht
Altlastverdächtige Flächen | 157 |
Altlastverdächtige Altablagerungen | 23 |
Altlastverdächtige Altstandorte | 134 |
Altlastverdächtige Flächen, Militär und Rüstung | 10 |
Altlasten | 86 |
Altlasten (Altablagerungen) | 25 |
Altlasten (Altstandorte) | 61 |
archivierte Flächen | 304 |
schädliche Bodenveränderungen | 1 |
Verdacht schädlicher Bodenveränderungen | 6 |
Gesamt | 554 |
Stand 06.05.2020 (Basis Scopeland)
Anfrage über eine Auskunft aus dem Altlastenkataster
Im Stadtgebiet Magdeburg gibt es eine größere Zahl an Flächen, die als altlastverdächtig beziehungsweise als Altlast in entsprechenden Katastern der unteren Bodenschutzbehörde geführt werden.
Eine Anfrage über eine Auskunft aus dem Altlastenkataster wird empfohlen und hilft Ihnen, im Rahmen des geplanten Grundstückskaufs, der geplanten Bebauung oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen unvorhersehbare Kosten oder Risiken zu vermeiden.
Die untere Bodenschutzbehörde gibt Auskunft über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger*innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer*innen, Kaufinteressenten*innen, Pächter*innen, Mieter*innen, Bauherren*innen oder Investoren*innen.
Für eine Auskunft werden die folgenden Daten benötigt:
Als Eigentümer*in des angefragten Flur-/Grundstücks:
- Flur und Flurstücke oder Adresse des angefragten Grundstücks
- Zustellungs- und Rechnungsadresse
- Sofern erst kürzlich erworben: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, usw.
- Lageplan (optional)
Als NICHT-Eigentümer*in benötigen Sie darüber hinaus einen Eigentumsnachweis (Vollmacht des Eigentümers*in, Kaufvertrag, Maklervertrag oder sonstige vglb. Nachweise)
Ihre Anfrage können Sie gerne per E-Mail-Adresse der unteren Bodenschutzbehörde Magdeburg senden (bodenschutz@ua.magdeburg.de).