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Sternenkinder – Grabstätte für stillgeborene Kinder

Wenn das Kind bei der Geburt noch gelebt hat oder sein Gewicht mehr als 500 Gramm überstieg, ist eine Bestattung gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn es zu einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch kommt, besteht bei einem Gewicht unter 500 Gramm keine Bestattungspflicht. So ist es im Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

Ein Gesetz kann aber den Verlust und den Trauerschmerz der Mutter und des Vaters nicht verhindern. Darum kann ein Trauerort den Angehörigen beim Umgang mit der individuell empfundenen Trauer helfen. Selbst wenn für Kinder unter 500 Gramm keine Pflicht zur Bestattung besteht, ein Recht darauf haben Eltern dennoch. Eltern sollten die Möglichkeit eingeräumt werden ihrem Kind, ganz gleich wann es geboren wurde oder wie viel es wog, einen Namen geben zu können.

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes besteht seit Mai 2013 die Möglichkeit, auf Wunsch der betroffenen Eltern, eine standesamtliche Beurkundung auch für Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm vornehmen zu lassen. Dies kann auch rückwirkend erfolgen.

In Zusammenarbeit mit den Kliniken der Stadt Magdeburg und dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg ist auf dem Westfriedhof eine entsprechende Grabanlage für Sternenkinder entstanden

Wann werden Sternenkinder bestattet?

Zweimal jährlich findet am Mittwoch vor Ostern und am 3. Mittwoch im Oktober, jeweils um 11:00 Uhr die Beerdigungen der Sternenkinder im Beisein der Hinterbliebenen, Seelsorgerinnen, Hebammen sowie Mitarbeiter*innen der Kliniken und des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe statt.

Kindergemeinschaftsanlage als weitere Beisetzungsmöglichkeit

  • Die Kindergemeinschaftsgrabanlage (KGGA)

    Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Kindergemeinschaftsgrabanlage.

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    Bild vergrößern: Kindergemeinschaftsgrabanlage (KGGA)
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Welche Formalien gibt es zu beachten?

Der Sterbefall muss beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Dafür sind Dokumente, wie die Geburts- beziehungsweise Todesanzeige, Todesbescheinigung, und ein Vordruck zur Namensgebung (Vom Krankenhaus ausgestellt), die Heiratsurkunde der Eltern (bei Unverheirateten die Geburtsurkunde der Mutter) sowie der Personalausweis oder Reisepass der Eltern, vorzulegen. Ausländischen Dokumenten muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.

Wo befinden sich die Grabanlagen?

Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?

Kerstin Hartmann

Friedhofs- und Bestattungsmanagement
Leiterin Geschäftsbereich II Friedhofs- und Bestattungsmanagement

Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg

Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg

Dezernat für Finanzen und Vermögen
Betriebsleiter: Stefan Matz

Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg

Krankenhausseelsorge

  • Universitätsklinikum Magdeburg
  • +49 391 671-4220
  • +49 391 671-4016
  • +49 391 671-3142
  • +49 391 671-7424
  • Klinikum Magdeburg
  • +49 391 791-2079
  • St. Marienstift
  • +49 391 726-2806
  • +49 391 726-2067

Sozialdienste in den Krankenhäusern

  • über die jeweilige Klinik-Zentrale

Stiftung Netzwerk Leben

  • +49 391 534-2411
  • +49 391 534-2412

Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.

  • Frau Hartig
  • +49 391 811-6857
  • Frau Kollwitz
  • +49 391 627-1524

Initiative REGENBOGEN "Glücklose Schwangerschaft" e.V.

  • Frau Herfurth
  • +49 392 046-0346

Elterntelefon

  • +49 800 111-0550 (kostenlos)

Telefonseelsorge

  • +49 800 111-0111 (kostenlos)
  • +49 800 111-0222 (kostenlos)

Kirchen

  • Katholische Kathedralpfarrei St. Sebastian
  • +49 391 569-1320
  • Evangelische Superintendentur
  • +49 391 541-0637