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Wohnsitz ummelden

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Die elektronische Wohnsitzanmeldung bietet einen sogenannten „medienbruchfreien Dienst". Das heißt, Sie können alle Schritte online durchführen.

Hier können sie Ihren Wohnsitz online anmelden oder ummelden:

https://wohnsitzanmeldung.de

Ihre Online-Anmeldung wird anschließend digital und sicher an die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises können Sie selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der spätere Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und dem Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber werden nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.

Voraussetzung für die digitale Anmeldung

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN, ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.

Die eWA kann mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder an einem PC mit Kartenlesegerät genutzt werden. Am einfachsten ist die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

  • aus dem Ausland zuziehen oder
  • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)

Gebühren

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hinweise (Besonderheiten)

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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