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Elektroaltgeräte

Sie haben Elektrogeräte, die nicht mehr benötigt werden? Bitte sammeln Sie diese getrennt von anderen Abfällen. Elektrogeräte enthalten gefährliche Stoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigen. Durch eine getrennte Sammlung können viele Geräte einer Wiederverwendung, dem Recycling oder einer sonstigen Verwertung zugeführt werden. Sie tragen hiermit zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt bei. Doch wohin mit alten oder defekten Geräten?

Elektroaltgeräte gehören nicht in die Abfalltonne! Dies wird durch das nebenstehende Symbol dargestellt. Geräte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurden, sind seit August 2005 hiermit gekennzeichnet. Leuchten und Photovoltaikmodule tragen ab Oktober 2015 das Symbol.

Zu schade zum Wegwerfen?

Stopp!! Bevor Sie das Gerät wegwerfen, prüfen Sie ob es noch funktionsfähig ist. Mit Hilfe der Gratisbörse oder dem Gratisflohmarkt findet sich vielleicht noch Jemand, der das Gerät weiter verwenden möchte.

Auch defekte Elektrogeräte müssen nicht sofort entsorgt werden. Manchmal lohnt sich eine Reparatur. Schauen Sie doch mal, ob es in Ihrer Nähe entsprechende Werkstätten gibt.

Elektroaltgeräte richtig entsorgen

Geben Sie Ihre Elektroaltgeräte (privater Haushalt) in die kommunale Sammlung. Ebenfalls ist eine Abgabe beim Hersteller sowie Vertreiber möglich. Sie sind als Verbraucher verpflichtet, einen dieser Entsorgungswege für Elektroaltgeräte zu nutzen. Die Abgabe ist unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei.

Hinweise: Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, müssen vorher getrennt und gesondert abgegeben werden. Entsorgen Sie diese nicht im Restabfall. Angenommen werden Altbatterien und Altakkumulatoren beispielsweise am Schadstoffmobil, in der Abfallberatung (Sternstraße 13) und auf den Wertstoffhöfen. Auch viele Händler bieten Sammelboxen an.

Löschen Sie alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten (z. B. Notebook, Tablet). Nur der Nutzer der Geräte ist hierfür verantwortlich.

kommunale Abgabemöglichkeiten

Elektrokleingeräte
bis zu einer Kantenlänge von 50 Zentimetern werden in haushaltsüblichen Mengen an folgenden Stellen angenommen:

Beispiele: Handy, Netbooks, Uhren, Akkuschrauber

Elektrogroßgeräte
mit einer Kantenlänge größer 50 Zentimetern werden wie folgt angenommen:

Beispiele: Staubsauger, Computer, Waschmaschine, Kühlschrank

Abgabemöglichkeiten im Handel

Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Bei Onlinehändlern zählt die Lager- und Versandfläche. Außerdem muss dem Onlinehändler bereits beim Abschluss des Kaufvertrages die Rückgabeabsicht mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juli 2022 Lebensmittelhändler ab einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, zur Rücknahme verpflichtet.

Elektrokleingeräte (Kantenlänge maximal 25 Zentimeter) werden kostenfrei zurückgenommen. Je Geräteart müssen bis zu 5 Geräte angenommen werden. Es ist nicht notwendig, ein neues Gerät zu kaufen. Ein Kaufnachweis, z. B. in Form eines Kassenzettels, ist ebenfalls nicht notwendig.

Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.

Sammelgruppen

Die Altgeräte werden an den Sammelstellen (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) in folgenden Gruppen getrennt erfasst:

  • Gruppe 1: Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke),
  • Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,
  • Gruppe 3: Lampen,
  • Gruppe 4: Großgeräte,
  • Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik,
  • Gruppe 6: Photovoltaikmodule.