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Bezirksschornsteinfeger werden

Allgemeine Informationen

Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.  

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen. 

Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.  

Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

Für Sachsen-Anhalt finden Sie die Kehrbezirke auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.

Kontaktdaten in Sachsen-Anhalt:

Tel. 0345 514-1194 für die Landeshauptstadt Magdeburg, den Landkreis Börde, den Landkreis Harz, den Landkreis Jerichower Land, den Altmarkkreis Saltzwedel, den Landkreis Stendal und den Salzlandkreis.

Tel. 0345 514-1309 den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, den Burgenlandkreis, die Stadt Dessau-Roßlau, die Stadt Halle (Saale), den Landkreis Mansfeld-Südharz, den Saalekreis und den Landkreis Wittenberg.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sicherheit und Ordnung

Gewerbeangelegenheiten

Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg