Inhalt

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung gemäß § 5 Abs. 1 S.1 BauGB nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar. Weitere Zuständigkeiten betreffen die Steuerung von Einzelhandel sowie die Erstellung städtebauliche Planungen und Konzepte (Rahmenplan Innenstadt, Hochhauskonzept, Magdeburger Märktekonzept).

Im Team Flächennutzungsplanung ist auch die Untere  Landesentwicklungsbehörde angesiedelt. Aufgabengebiet ist die Beratung über die Erfordernisse der Raumordnung, die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Durchführung von Raumordnungsverfahren.

Weitere Zuständigkeiten sind die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Nutzungen und Nutzungsänderungen.



Team 64.31 Flächennutzunsplanung / Untere Landesentwicklungsbehörde
Stadtentwicklung / F-Plan Herr Wöbse +49 391 540-5321
Regionalplanung / Untere Landesentwicklungsbehörde
Frau Zimmer


+49 391 540-5385

Stadtentwicklung / F-Plan / Einzelhandel /
Regionalplanung
Frau Krischel
+49 391 540-5326
Stadtentwicklung / F-Plan Herr Kapelle
 +49 391540-5325

Stadtentwicklung / F-Plan

n.n
+49 391 540-5319

Grafische Datenverarbeitung

Frau Callies

+49 391 540-5390

Grafische Datenverarbeitung

Herr Cyliax

+49 391 540-5294

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