Bebauungspläne der Landeshauptstadt Magdeburg
Informationen zu Bebauungsplänen im Internet
Bebauungspläne im Internet
Ratsinformationssystem
Bitte beachten Sie, diese Informationen beziehen sich auf Bebauungsplänen im laufenden Verfahren. Diese Pläne sind noch nicht rechtsverbindlich und deren Inhalt kann sich somit noch ändern.
Hinweis:
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke von Bebauungsplänen zu unterrichten. In Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden hierfür regelmäßig Bürgerversammlungen durchgeführt.
Informationen über geplante und durchgeführte Bürgerversammlungen erhalten Sie auf dem gemeinsamen Portal
Bürger- und Einwohnerversammmlungen der Landeshauptstadt Magdeburg.
Auslegungen von Bebauungsplänen
Die öffentliche Auslegung von Entwürfen zu Bebauungsplänen nach § 3 (2) BauGB erfolgt, bevor der Stadtrat abschließend über Bebauungspläne entscheidet (Satzungsbeschluss).
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich (per Post) oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.
Informieren Sie sich auf der Seite www.magdeburg.de/auslegungen über Auslegungen zu raumbedeutsamen Planungen der Landeshauptstadt Magdeburg.
Tabellarische Übersicht
Digitale Übersichtskarte (Bürgerportal)
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- Übersicht der Bebauungspläne
- Übersicht der zuständigen Bearbeiter
- Übersicht besonderer Städtebau (Sanierungsgebiete,
Erhaltungssatzungen, Entwicklungsmaßnahmen)
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- Finden Sie über "Suche" und Ihre Adresse den für Sie relevanten Plan.
- Mit Link zur Satzung für rechtsverbindliche Pläne.