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Geschützte Biotope

Auf dem Gebiet der Stadt Magdeburg wurden bislang 313 Geschützte Biotope erfasst.

Folgende Biotoptypen sind unter besonderen Schutz gestellt (§ 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt):

- Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,Verlandungsbereiche stehender Gewässer, naturnahe Bach-, Flussabschnitte und Kleingewässer, temporäre Flutrinnen,

- offene Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

- Bruch-, Sumpf-, Schlucht und Auwälder,

- Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen und kleinräumig struktuierte Weinberge,

- Salzstellen, Salzwiesen und naturnahe Bergwiesen,

- natürliche und künstliche aufgelassene Höhlen und Steinbrüche,

- Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops führen können, sind verboten.

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