Vorläufigen Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Frist
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Speed Capture Kiosk - Fotoautomat
Fotoautomaten verringern Wartezeiten bei der Dokumentenbeantragung
Und so funktioniert‘s: Der Bürger erfasst am Speed Capture Kiosk selbst Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Er spart den Aufwand für die Beschaffung eines Passfotos und beschleunigt damit die Bearbeitung seines eigenen Anliegens durch die selbstständige Erfassung der biometrischen Daten. Parallel zur Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt die verbindliche Qualitätsprüfung. Während der Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital von einem geschützten Server. Die biometrischen Daten werden 48 Stunden vorgehalten.
Der Preis für ein Foto am Fotoautomaten beträgt 7,00 Euro. Die Kosten werden zusammen mit der Gebühr für das Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Hier hat der Kunde dann die Möglichkeit, den Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Der Speed Capture Kiosk verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer deutlich. Sie betätigen hierzu eigenständig den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen. Das Gerät fährt dann automatisch auf Ihre Bedienhöhe herunter. Der Speed Capture Kiosk für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m nutzbar.
Dass der Automat den datenschutzrechtlichen Standards genügt, ist selbstverständlich. So müssen alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, den einschlägigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen. Dass dies auch so ist, wurde dem Hersteller mit einem entsprechenden Zertifikat des BSI bescheinigt.
Wenn Sie mit der neuen Technik Probleme haben, helfen Ihnen die MitarbeiterInnen gern weiter.
Ihr BürgerService