Amtsblatt 12/2013 Abfallwirtschaftssatzung

Die Landeshauptstadt Magdeburg entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach Maßgabe dieser Satzung die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle.
Die Stadt betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebes unter der Bezeichnung "Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb«. Sie informiert und berät Abfallerzeuger und -besitzer über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

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