Geschützte Landschaftsbestandteile
Teile von Natur und Landschaft , die
- zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- zur Belebung , Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- zum Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften
erforderlich sind, können unter besonderen Schutz gestellt werden. dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Alleen, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Hecken, Parks, Streuobstwiesen, Raine, Heiden, Wasserflächen, Wasserläufe, Felsgruppen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, besondere Pflanzenvorkommen, Rast- und Durchzugsgebiete von Tieren.
In der Stadt Magdeburg sind insgesamt 81 Teile von Natur und Landschaft zur Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile vorgesehen. es handelt sich um 13 Friedhöfe, 6 Forts, 14 Graben- und Fließgewässerabschnitte, 9 Stillgewässer, 10 Hecken und Gehölze sowie 3 Wiesenflächen.
Diese Objekte sind zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes von Bedeutung. Die innerstädtischen Grünflächen haben wichtige Ausgleichsfunktionen für das Stadtklima, bereichern das Stadtbild, sind Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten und Erholungsorte des Menschen. Die im 19. Jahrhundert angelegten und gestalteten Landschaftsparks sind überdies von großer kulturgeschichtlicher Bedeutung.
Die in den Ackerflächen der Börde liegenden Bachtälchen, Gehölze und Hecken stellen in ihrer strukturarmen Umgebung das Landschaftsbild belebende und die Artenvielfalt fördernde Objekte dar.