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Urne/Wahlurne

Die Wahlurne ist  ein Behältnis,  in das die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel nach der Kennzeichnung  einwerfen. Die Wahlurne darf erst nach Schließung des Wahllokals, also nach 18:00 Uhr geöffnet werden.

Ungültige Stimmen

Ungültig ist eine Stimme zum Beispiel wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung erhält, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt und/oder einen Zusatz/Vorbehalt enthält.

Unionsbürger

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Magdeburg haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Europawahlen in Magdeburg wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnwahlbezirks aufgenommen. 

Bei Europawahlen können Unionsbürger entscheiden, ob sie in Magdeburg mit über die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen. Um in Magdeburg wählen zu können, müssen Unionsbürger bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Bei Bundestagswahlen hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.