Anmeldung für die Abfallentsorgung
Abfallbehälter für Restabfall und Bioabfall
Zugelassene Behältergrößen für die regelmäßige Abfuhr:
Restabfall: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l, 1100 l
Bioabfall: 60 l, 120 l, 240 l
Maßzeichnungen der 120 l, 240 l und 1100 l Abfallbehälter finden Sie hier [PDF].
Wählen Sie die für die im jeweiligen Entsorgungsrhythmus anfallende Abfallmenge ausreichende Behältergröße aus.
Sollte die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle dadurch nicht sicher gestellt sein, kann die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen Anzahl und Größe der Behälter sowie die sonstigen Leistungen festlegen.
Bei Wohngrundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern kann auf schriftlichen Antrag des Anschlusspflichtigen die Nutzung eines 40l-Restabfallbehälters widerruflich zugelassen werden.
Änderungen
Ändert sich die Abfallmenge dauerhaft, kann der Grundstückseigentümer die Änderung des Abfallbehältervolumens beantragen.
Der einmal jährliche Wechsel der Behältergröße ist, je Behälterart, Bestandteil der Restabfallentsorgungsgebühr. Darüber hinaus erfolgt die Behälterbereitstellung gegen Gebühr.
Grundstückseigentümer und andere Gebührenpflichtige haben der Stadt das Vorliegen, den Umfang sowie jede Veränderung der Anschlusspflicht innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Bei einem Wechsel sind sowohl der bisherige als auch der neue Grundstückseigentümer oder Gebührenpflichtige zur Anzeige verpflichtet.
Der Eigentümerwechsel ist durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag nachzuweisen.