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Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen

Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung - Antragsvordrucke können auf der Internetseite der Bundeswahlleitung abgerufen werden. 

Ergänzender Hinweis: Der Antrag muss der zuständigen Stelle bis zur Antragsfrist im Original vorliegen (E-Mail, Fax oder ähnliches reichen nicht aus). 

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag: 

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  •  mindestens 16 Jahre alt sind, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und 
  • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
  • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
  • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Verfahrensablauf

Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Gebühren

keine

Frist

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Wahlamt
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg