Inhalt

Familie

In Magdeburg können Familien gut leben.  Unterstützung für Eltern, moderne Schulen und ein breites Freizeit- und Unterhaltungsangebot für alle Altersgruppen sind nur einige Dinge, die Magdeburg Familien bietet.

In Magdeburg  können Sie Familie haben und trotzdem gut arbeiten oder studieren. Denn in Sachsen-Anhalt und somit auch in Magdeburg  haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertagesstätte (kurz: Kita), bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. So haben Kinder bis zu ihrem Schuleintritt einen uneingeschränkten Anspruch auf die Förderung in einer Kita. In der Grundschule übernehmen dann sogenannte Horte die Nachmittagsbetreuung.

Magdeburg verfügt über ein vielfältiges schulisches Angebot. Sowohl öffentliche Schulen in städtischer Trägerschaft als auch private Schulen halten ein breites Angebot unterschiedlicher Schulformen vor und ermöglichen Abschlüsse zahlreicher Bildungsgänge.

  • Kinderbetreuung

    In Magdeburg lassen sich Familie, Beruf und Studium gut miteinander vereinbaren. Denn in Sachsen-Anhalt und somit auch in Magdeburg haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertagesstätte (kurz: Kita).

    Mehr erfahren
    Bild vergrößern: Außenansicht der Kita "Elbkinder"
    Mehr erfahren
  • Schule

    Ab einem Alter von sechs Jahren gilt für Kinder in Deutschland die Schulpflicht. Ab diesem Alter beginnt die Grundschule, in der den Kindern grundlegende Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und diversen weiteren Fächern vermittelt werden.

    Mehr erfahren
    Bild vergrößern: Schule © Fotograf Sam Rey
    Mehr erfahren

Unterstützung

Geburt eines Kindes

Elternzeit

Die Elternzeit soll Eltern kurz nach der Geburt ihres Kindes ermöglichen sich über einen längeren Zeitraum mit der Betreuung ihres Neugeborenen zu befassen und eine unbezahlte Auszeit von ihrer Arbeit zu nehmen, ohne dass sie dadurch ihre Arbeitsstelle verlieren.

Elternzeit kann nur von Arbeitnehmern mit deutschem Arbeitsvertrag beansprucht werden. Der Anspruch auf die Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Wer nicht vollständig auf seine Arbeit verzichten will oder kann, der darf während der Elternzeit mit Zustimmung seines Arbeitgebers bis zu 30 Stunde in der Woche arbeiten.

Weitere Informationen zur Elternzeit gibt es auf dem Portal der Bundesregierung make-it-in-germany

Weitere Informationen über finanzielle oder sonstige Hilfen für Familien finden Sie im Familienportal

Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern und Kind nur, wenn sie in Deutschland gemeldet sind und einen Aufenthaltstitel haben (Ausnahme: Studium). Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr, oder wenn das Kind eine Ausbildung oder Studium absolviert bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Sie erhalten pro Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. 

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Famiilekasse

Elterngeld

Das Elterngeld ist als finanzielle Unterstützung  für Eltern gedacht, die sich vor allem in den ersten Lebensmonaten selbst um ihre Kinder kümmern und dadurch Einnahmeausfälle verkraften müssen. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die in Elternzeit sind und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.  Die finanzielle Hilfe beträgt etwa zwei Drittel des ehemaligen Nettogehaltes des Antragsstellers, dabei aber mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Wenn Mutter und Vater sich die Elternzeit teilen, so dürfen beide zusammen auf 14 Monate kommen, wobei ein einzelnes Elternteil nicht mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen darf. 

Ausländer aus EU-Staaten haben ein grundsätzliches Anrecht auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten. Menschen die aus Drittländern nach Deutschland gekommen sind brauchen entweder eine Niederlassungserlaubnis oder müssen schon hier in Deutschland gearbeitet haben.

Wie und wo beantrage ich das Elterngeld?

Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Den Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein. Das für Sie geltende Antragsformular können Sie auf familienportal.de herunterladen.

Es ist nicht nötig, den Antrag sofort nach der Geburt Ihres Kindes zu stellen. Bitte beachten Sie aber: Rückwirkend wird das Elterngeld höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt. Sie sollten also nicht zu lange warten.

In Magdeburg ist die zuständige Elterngeldstelle das Sozial-und Wohnungsamt.

weitere Informationen

Freizeit

Magdeburg bietet Familien jede Menge Freizeitmöglichkeiten. Ob Klettern und Spielen auf einem der zahlreichen Spielplätze, Ausflüge in den Zoo oder den Elbauenpark, Radfahren und Inline-Skaten an der Elbe, Picknicken in einem der vielen Parks oder ein Besuch im Puppentheater oder im Museum. Hier wird es nicht langweilig.

  • Spielplätze

    Mehr als 120 kommunale Spiel- und Freizeitflächen im gesamten Stadtgebiet werden durch den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bewirtschaftet. Die Spielplätze ...

    Mehr erfahren
    Bild vergrößern: SP110 Spielplatz Käseglocke
    Mehr erfahren
  • Abenteuer „Made in Magdeburg“

    Wir haben euch eine Auswahl der zahlreichen Ausflugsmöglichkeiten und die wichtigsten Freizeittipps zusammengestellt. Habt eine aufregende Zeit und freut euch auf Abenteuer »Made in Magdeburg«!

    Mehr erfahren
    Lampionführung© www.AndreasLander.de
    Mehr erfahren
  • Unsere Top 10 mit Kindern

    Ob draußen oder drinnen, mit den ganz Kleinen oder den Großen: In Magdeburg können Kinder viel erleben. Das sind unsere 10 Highlights.

    Mehr erfahren
    Stadtführung für die Kleinen ©Kai Späte Kai Spaete
    Mehr erfahren

Die Magdeburg Marketing, Kongress und Tourismus gmbH (MMKT) hat viele weitere Tipps für Familien zusammengestellt.  Die Informationen sind hier zu finden.

weitere nützliche Links