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Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben derzeit in Magdeburg?

In der Landeshauptstadt Magdeburg leben mit Stand vom 20.06.2023 ca. 34.200 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat Magdeburg momentan einen Ausländeranteil bei 13,9 %. Laut statistischem Bundesamt spricht man von einem Migrationshintergrund, wenn eine Person selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Darunter fallen zum Beispiel auch Eingebürgerte oder Spätaussiedler*innen. In Magdeburg haben ca. 17,4 % und bundesweit 28,7 % der Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Stand 2022).

Zuwanderung geschieht aus den verschiedensten Gründen und Herkunftsstaaten.

Jeder Ausländer, der aus einem Drittstaat (weder Deutschland noch EU) kommt, benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Antragstellung dafür erfolgt bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bzw. für die Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen einer der im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecke und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Aufenthaltszwecke sind:
  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    • hierunter fallen Schutzberechtigte
  • familiäre Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

12.400 Personen sind bis Juni 2023 zum Studieren, als Arbeitnehmende oder Auszubildende, im Familiennachzug oder aus anderen humanitären Gründen nach Magdeburg gekommen, 6.471 Personen verfügen über sonstige Aufenthaltserlaubnisse/ -rechte wie z.B. Visa.

Etwa 8.000 Personen sind in den vergangenen Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist und haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine positive Entscheidung bekommen - sie sind im Besitz eines Aufenthaltstitels. Ca. 600 Personen haben eine Duldung und sind ausreisepflichtig.

2.890 Personen verfügten über eine Niederlassungserlaubnis, die man erhält, wenn man seit drei bzw. fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern kann, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und keine Vorstrafen hat.

Ein großer Teil der in Magdeburg lebenden Ausländer (7.370 Personen ohne die Gruppe der Studierenden) sind EU-Bürger. Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen keinen Aufenthaltstitel für die Einreise und den Aufenthalt. Für EU-Bürger und Staatsangehörige aus EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Im Zuge der Ukraine-Zuwanderung seit Ende Februar 2022 sind ca. 4.670 Ukrainer*innen in Magdeburg registriert.