Orientierung, Beratung, Wohnen
Fragen zum Aufenthalt in Deutschland
Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet sind sehr vielschichtig und erfordern eine differenzierte Prüfung der unterschiedlichen Aufenthaltsgründe. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde.
Auf den Seiten der Ausländerbehörde finden Sie allgemeine Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Erlöschen eines Aufenthaltstitels sowie Hinweise, was Sie beim Stellen von Anträgen mitbringen müssen und welche Kosten auf Sie zukommen. Dort können Sie auch onlicne einen Termin vereinbaren.
Unterstützung bei Fragen der sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration
Verschiedene Vereine und Projekte der Integrationsarbeit unterstützen bei Begleitwegen zu Ärzten und Behörden. In vielen Stadtteilen gibt es Willkommens- und Integrationsbündnisse, die man besuchen kann, um Fragen zu stellen und Kontakte zu Magdeburgerinnen und Magdeburgern zu knüpfen. Mehr (Infoblatt Begegnung und Freizeit)
Unterstützung in schwierigen Lebenslagen
Für Erwerbsfähige mit Aufenthaltstitel, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können, ist das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg zuständig.
In der Abteilung Zuwanderung im Sozial- und Wohnungsamt werden entsprechend des Aufnahme- und Aufenthaltsgesetzes verschiedene Sozialleistungen gewährt. Dazu gehören umfassende einzelfallbezogene Leistungen, die der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes und der Unterkunft dienen. Kontakt
Magdeburg-Pass: Empfänger un Empfängerinnen von sozialen Leistungen oder Personen mit sehr geringem Einkommen können einen Antrag im Sozial- und Wohnungsamt oder in einem der Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg stellen. Für Folgendes ist der Magdeburg-Pass nutzbar:
- Kostenbefreiung für das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale und den Kostenbeitrag für Krippen, Horte und Kindergärten
- ermäßigte Gebühren für Kurse der Städtischen Volkshochschule und der Stadtbibliothek
- Zugang zu karitativen Einrichtungen
- Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB)
- ermäßigter Eintritt zu verschiedenen kulturellen Einrichtungen der Stadt
Wohnen
Ds Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg, der Caritasverband des Bistums Magdeburg e.V. und verschiedene Wohnungsunternehmen in Magdeburg haben einen Leitfaden für Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund erstellt, um einen Überblick über die allgemeine Regeln für die Nutzung einer Mietwohnung in Deutschland zu geben.
Mietleitfaden albanisch
Mietleitfaden arabisch
Mietleitfaden englisch
Mietleitfaden französisch
Mietleitfaden kurdisch-sorani
Mietleitfaden persisch
Mietleitfaden portugiesisch
Mietleitfaden rumänisch
Mietleitfaden russisch
Mietleitfaden somali
Mietleitfaden tigrinisch
Mietleitfaden türkisch
Mietleitfaden vietnamesisch
Geburt eines Kindes
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Innerhalb von 4 Wochen soll die Geburt beurkundet werden. Die Beurkundung eines Neugeborenen erfolgt im Standesamt Magdeburg bei persönlicher Anwesenheit der Kindesmutter und des Kindesvaters. In Abhängigkeit vom Familienstand der Mutter sind folgende Dokumente vorzulegen:
Ledige:
- Geburtsurkunde der Mutter mit Übersetzung, ggf. mit Legalisation
- gültiger Reisepass, Meldebescheinigung bzw. Personalausweis
- Einbürgeungsurkunden/ Staatsangehörigkeitsurkunden
- Namensänderungsurkunden
- ggf. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung
Verheiratete:
- gültige Reisepässe, Meldebescheinigung zw. Personalausweise
- Heiratsurkunde mit Übersetzung und ggf. Legalisation
Geschiedene:
- Geburtsurkunde der Mutter mit Übersetzung und ggf. Legalisation
- gültiger Reisepass, Meldebescheinigung bzw. Personalausweis
- Einbürgerungsurkunden/ Staatsangehörigkeitsurkunden
- Namensänderungsurkunden
- Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- ggf. vorgeburtliche Vaterschaftsurkunden sowie Sorgeerklärungen
- Reisepass und Geburtsurkunde des anerkennenden Vaters
Eltern mit auslänischer Staatsangehörigkeit werden um eine Terminvereinbarung gebeten. Die Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail: Standesamt@std.magdeburg.de oder telefonisch unter 0391/ 540-4216 für Geburten mit Auslandsbeteiligung.
Das Standesamt teilt der Ausländerbehörde die Anzeige elektronisch mit. Nachdem die Eltern eine Bescheinigung über die Anzeige vom Standesamt bekommen haben, müssen sie diese bei der Ausländerbehörde vorlegen.
Nach der Geburt eines Kindes kann man in Deutschland Elterngeld beantragen. Da Elterngeld gibt den Müttern und Vätern Zeit für Verantwortung und fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Kontakt
politische Interessenvertretung
Der Beirat für Integration und Migration der Landeshauptstadt Magdeburg berät den Stadtrat in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Migrationshintergrund in Magdeburg betreffen.
Er weist auf die Defizite und Bedarfe in der Integrationsarbeit hin und steht insbesondere Migrantinnen und Migranten zu allen Fragen, die den Alltag in Magdeburg und die Themefelder Asyl und Integration betreffen, zur Verfügung.
Die Vorsitzende des Beirats für Integration und Migration und Integrationsbeauftragte der Landeshaupstadt Magdeburg bietet dienstags, 16-18 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus (Zimmer 044) an.
Beirat für Integration und Migration der Landeshauptstadt Magdeburg
Alter Markt 6
39090 Magdeburg