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Integrations- und Migrationsbeauftragter

Angleichung der Strukturen der Beauftragten

Angleichung der Strukturen der Beauftragten

In seiner Sitzung am 14.11.2024 hat der Stadtrat die Drucksache zur Angleichung der Strukturen der Beauftragten für Senioren, Integration und Menschen mit Beeinträchtigung, DS0434/24 beschlossen (Beschluss-Nr. 186-006(VIII)25) und die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Angleichung bzw. Umwandlung stellen- und kostenneutral umzusetzen.

Die stellen- und kostenneutrale Umwandlung und Angleichung zur Ausübung der Tätigkeit des Beauftragten für Integration und Migration wurde durch die Anpassung des Aufgabenfeldes der Koordination von Integration und Zuwanderung realisiert.

Herr Coulibaly wurde in seiner hauptamtlichen Funktion des Beauftragten für Integration und Migration der Stadt am 22.01.2025 benannt.

Das Amt des Integrationsbeauftragten

Zuordnung und Aufgaben

Zuordnung und Aufgaben des Integrationsbeauftragten

Der Integrations- und Migrationsbeauftragte ist dem Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet und gehört der Stabsstelle V/01 für Führungsunterstützung im Sozialdezernat an.

Die Hauptaufgabe des Integrations und Migrationsbeauftragten (Integrationsbeauftragten) der Landeshauptstadt Magdeburg besteht in der Schnittstellenarbeit zwischen der Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte sowie mit den Strukturen, Einrichtungen und Institutionen der Integrationsarbeit.

Er vertritt das Anliegen der Integration und Migration auf städtische Ebene und arbeitet dazu sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gemeinsam mit fachspezifischen Organisationen, Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und dem Beirat für Integration und Migration als geschäftsführendes nicht stimmberechtigtes Mitglied dieses Gremiums.

Rechte, Pflichten und Einflussmöglichkeiten

Rechte und Einflussmöglichkeiten

Rechte und Einflussmöglichkeiten

Für die Ausübung seiner Tätigkeiten wurden Rechte, Pflichten und Einflussmöglichkeiten festgelegt.

Alle Dezernate sind laut Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 27.06.2025 verpflichtet, die Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben laut Aufgabenverteilungsplan zu unterstützen. Dazu zählen u. a.:

  • Anhörung bei Entscheidungen, die Auswirkung auf die soziale, kulturelle oderallgemeine Infrastruktur der Landeshauptstadt Magdeburg haben,
  • Mitwirkung bei der Erstellung von ämterübergreifenden Fachplanungen und bei der Beantragung bzw. Durchführung von Projekten, die die jeweiligen Zielgruppen betreffen
  • Frühestmögliche Zuleitung zu Entscheidungsvorlagen und Publikationen, die die Belange der jeweiligen Zielgruppe betreffen,
  • Unterstützung der Beauftragten bei der Geschäftsführung und fachlichen Steuerung der zielgruppenspezifischen Beiräte,

Tätigkeiten des Integrationsbeauftragten

Tätigkeit des Integrationsbeauftragten

Tätigkeit des Integrationsbeauftragten

Bei der Umwandlung zum Hauptamt und Anpassung der Strukturen wurden ergänzende Tätigkeiten zur Integrationskoordination aufgenommen.

Tätigkeiten laut angepasster Arbeitsplatzbeschreibung:

  • Mitzeichnung von Beschlussvorlagen,
  • Einholung von erforderlichen Auskünften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Weiterleitung von zielgruppenbezogenen Anfragen, Anregungen und Beschwerden an die jeweiligen Ämter und Fachbereiche der Verwaltung,
  • Abgabe von Stellungnahmen und Informationen zu Vorgängen, die ihre jeweilige Zielgruppe betreffen.

Die Beauftragten können im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen und haben gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg Rederecht zu Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.

28 Jahre ehrenamtlicher Einsatz von Zugewanderten für Integration

Geschichte des Amtes

Geschichte des Amtes

Seit mehr als 25 Jahren wurde das Amt des/der Ausländer- / Integrationsbeauftragten der Stadt eingerichtet.

Die oder der ehrenamtliche Ausländer- / Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg wurde aufgrund ihrer / seiner Wahl aus der Mitte des Beirates für Integration und Migration (damals Ausländerbeirat) und auf Vorschlag dieses vom Stadtrat berufen.

12. Dezember 1996 Wahl des Ausländerbeirat und Vorschlag zur Bestellung des ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten,

1997 - 2010 Abdoul Coulibaly (erster Ausländerbeauftragter in der Geschichte der Stadt)
2010 - 2014 Svetlana Oster
2024 - 2019 Polina Ivanova
2019 - 2024 Krzysztof Blau

Seit 22. Januar 2025 im Hauptamt Abdoul Coulibaly

Beirat für Integration und Migration

  • Beirat für Integration und Migration

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    Bild vergrößern: Integration © fotodo - Fotolia
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Arbeitsgrundlagen Integration und Migration

  • Leitlinien und Konzepte

    Mit den Integrationspolititischen Leitlinien wurde am 21. Februar 2019 das für die Landeshauptstadt Magdeburg richtungsweisende Bekenntnis zu Integration und Migration durch ...

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