Integrations- und Migrationsbeauftragter
Angleichung der Strukturen der Beauftragten
Angleichung der Strukturen der Beauftragten
Das Amt des Integrationsbeauftragten
Zuordnung und Aufgaben
Zuordnung und Aufgaben des Integrationsbeauftragten
Die Hauptaufgabe des Integrations und Migrationsbeauftragten (Integrationsbeauftragten) der Landeshauptstadt Magdeburg besteht in der Schnittstellenarbeit zwischen der Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte sowie mit den Strukturen, Einrichtungen und Institutionen der Integrationsarbeit.
Er vertritt das Anliegen der Integration und Migration auf städtische Ebene und arbeitet dazu sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gemeinsam mit fachspezifischen Organisationen, Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und dem Beirat für Integration und Migration als geschäftsführendes nicht stimmberechtigtes Mitglied dieses Gremiums.
Rechte, Pflichten und Einflussmöglichkeiten
Rechte und Einflussmöglichkeiten
Rechte und Einflussmöglichkeiten
Alle Dezernate sind laut Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 27.06.2025 verpflichtet, die Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben laut Aufgabenverteilungsplan zu unterstützen. Dazu zählen u. a.:
- Anhörung bei Entscheidungen, die Auswirkung auf die soziale, kulturelle oderallgemeine Infrastruktur der Landeshauptstadt Magdeburg haben,
- Mitwirkung bei der Erstellung von ämterübergreifenden Fachplanungen und bei der Beantragung bzw. Durchführung von Projekten, die die jeweiligen Zielgruppen betreffen
- Frühestmögliche Zuleitung zu Entscheidungsvorlagen und Publikationen, die die Belange der jeweiligen Zielgruppe betreffen,
- Unterstützung der Beauftragten bei der Geschäftsführung und fachlichen Steuerung der zielgruppenspezifischen Beiräte,
Tätigkeiten des Integrationsbeauftragten
Tätigkeit des Integrationsbeauftragten
Tätigkeit des Integrationsbeauftragten
Tätigkeiten laut angepasster Arbeitsplatzbeschreibung:
- Mitzeichnung von Beschlussvorlagen,
- Einholung von erforderlichen Auskünften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
- Weiterleitung von zielgruppenbezogenen Anfragen, Anregungen und Beschwerden an die jeweiligen Ämter und Fachbereiche der Verwaltung,
- Abgabe von Stellungnahmen und Informationen zu Vorgängen, die ihre jeweilige Zielgruppe betreffen.
Die Beauftragten können im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen und haben gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg Rederecht zu Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
28 Jahre ehrenamtlicher Einsatz von Zugewanderten für Integration
Geschichte des Amtes
Geschichte des Amtes
Die oder der ehrenamtliche Ausländer- / Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg wurde aufgrund ihrer / seiner Wahl aus der Mitte des Beirates für Integration und Migration (damals Ausländerbeirat) und auf Vorschlag dieses vom Stadtrat berufen.
12. Dezember 1996 Wahl des Ausländerbeirat und Vorschlag zur Bestellung des ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten,
1997 - 2010 Abdoul Coulibaly (erster Ausländerbeauftragter in der Geschichte der Stadt)
2010 - 2014 Svetlana Oster
2024 - 2019 Polina Ivanova
2019 - 2024 Krzysztof Blau
Seit 22. Januar 2025 im Hauptamt Abdoul Coulibaly
Beirat für Integration und Migration
Arbeitsgrundlagen Integration und Migration
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Leitlinien und Konzepte
Mit den Integrationspolititischen Leitlinien wurde am 21. Februar 2019 das für die Landeshauptstadt Magdeburg richtungsweisende Bekenntnis zu Integration und Migration durch ...
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