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Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben derzeit in Magdeburg?

In der Landeshauptstadt Magdeburg leben mit Stand vom Juni 2025 ca. 38.250 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat Magdeburg momentan einen Ausländeranteil von etwa 15,6 %. Laut statistischem Bundesamt spricht man von einem Migrationshintergrund, wenn eine Person selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Darunter fallen zum Beispiel auch Eingebürgerte oder Spätaussiedler*innen. In Magdeburg haben ca. 18,6 % Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Stand 31.12.2023).

Zuwanderung geschieht aus den verschiedensten Gründen und Herkunftsstaaten.

Jede Person, der aus einem Drittstaat (weder Deutschland noch EU) kommt, benötigt für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Antragstellung dafür erfolgt bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bzw. für die Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen einer der im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecke und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Aufenthaltszwecke sind:
  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    • hierunter fallen Schutzberechtigte
  • familiäre Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Ca. 4.500 Personen sind bis Februar 2025 zum Studieren, als Arbeitnehmende oder Auszubildende nach Magdeburg gekommen. Ca. 9.000 Personen verfügen über humanitäre Aufenthaltsrechte, die in der Regel ebenfalls eine Erwerbstätigkeit erlauben. Ca. 500 Personen haben eine Duldung und sind ausreisepflichtig.

Etwa 6.200 Personen verfügten über eine Niederlassungserlaubnis, die man erhält, wenn man seit drei bzw. fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern kann, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und keine Vorstrafen hat.

Ein großer Teil der in Magdeburg lebenden Ausländer (10.930 Personen ohne die Gruppe der Studierenden) sind EU-Bürgerinnen und -Bürger. Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen keinen Aufenthaltstitel für die Einreise und den Aufenthalt. Für sie und Staatsangehörige aus EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit.