Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für ein Jagdjahr:
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für zwei Jagdjahre:
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für drei Jagdjahre:
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Für die Erteilung von Jagdscheinen finden die §§ 15 bis 17 des Bundesjagdgesetzes Anwendung.
Die Gebühren und die Jagdabgabe richten sich nach der Anlage 2 zu § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) - Verzeichnis der Gebühren und Abgaben nach § 22 Abs. 1 und 2 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie Adobe AcrobatReader.
Für die Antragstellung können Sie das Formular
nutzen. Nach dem Ausfüllen können Sie dieses ausdrucken und unterschreiben.
Der Antrag ist zusammen mit einer Erklärung einzureichen. Den Inhalt der abzugebenden Erkärung können Sie dem Formular
entnehmen. Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einreichen.