Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Formulare: stehen online zur Verfügung und erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt
Schriftform erforderlich: ja
Sofern eine Onlineantragstellung erfolgt, unterschreiben Sie bitte die "Erklärung zum Onlineantrag SGB XII" und fügen Sie diese als Dateianhang bei oder reichen diese per Post nach.
Formlose Antragstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja