Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Das Fahrzeug ist bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens zwingend vorzuführen.
Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs kommt es im Wesentlichen darauf an, dass das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen ist eine Hauptuntersuchung vor Antragstellung durchzuführen.
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens wird auf die Dauer der nachgewiesen Haftpflichtversicherung begrenzt und kann längstens 1 Jahr betragen.
Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit sowohl hier als auch im Ausland gefahren werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränkt und mit dem Ablaufdatum der Zulassung versehen. Zusätzlich kann ein internationaler Zulassungsschein beantragt werden.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsabteilung Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)